Das hessische Studienguthabengesetz (StuGuG) regelt die Erhebung von (Langzeit-)Studiengebühren in Hessen. Es wurde im Dezember 2003 von der CDU-Mehrheit im hessischen Landtag im Rahmen des so genannten Zukunftssicherungsgesetzes beschlossen. Kern des Gesetzes ist die einmalige Zuweisung eines Studienguthabens an die Studierenden. Dieses Gesetz wird von dem Hessischen Studienbeitragsgesetz ersetzt, wenn dieses juristisch bestätigt wird.

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  • Das hessische Studienguthabengesetz (StuGuG) regelt die Erhebung von (Langzeit-)Studiengebühren in Hessen. Es wurde im Dezember 2003 von der CDU-Mehrheit im hessischen Landtag im Rahmen des so genannten Zukunftssicherungsgesetzes beschlossen. Kern des Gesetzes ist die einmalige Zuweisung eines Studienguthabens an die Studierenden. Dieses Gesetz wird von dem Hessischen Studienbeitragsgesetz ersetzt, wenn dieses juristisch bestätigt wird. (de)
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  • Hessisches Studienguthabengesetz (de)
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