Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: LPR Hessen – hat eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Medien in Hessen. Sie wurde 1989 mit dem Auftrag gegründet, private Radiostationen und Fernsehsender in Hessen zuzulassen. Seitdem hat sich ihr Aufgabenkatalog stark erweitert. Er reicht von der medienpraktischen Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über die Internetaufsicht bis hin zu Infrastrukturprojekten in Nordhessen. Die LPR Hessen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten).

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  • Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: LPR Hessen – hat eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Medien in Hessen. Sie wurde 1989 mit dem Auftrag gegründet, private Radiostationen und Fernsehsender in Hessen zuzulassen. Seitdem hat sich ihr Aufgabenkatalog stark erweitert. Er reicht von der medienpraktischen Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über die Internetaufsicht bis hin zu Infrastrukturprojekten in Nordhessen. Die LPR Hessen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten). Oberstes Entscheidungsgremium der hessischen Landesmedienanstalt ist die Versammlung – eine Art „Rundfunkparlament“. Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten bedeutender gesellschaftlicher Gruppen in Hessen zusammen. Der Vorsitzende ist Winfried Engel. Hauptamtlicher Direktor der LPR Hessen ist Joachim Becker. Er wird von etwa 40 Mitarbeitern unterstützt, wovon die Hälfte in den Medienprojektzentren Offener Kanal tätig ist. Die LPR Hessen finanziert sich überwiegend aus einem Anteil der Rundfunkbeiträge. Rund 1,2 Prozent der in Hessen anfallenden Rundfunkbeiträge (etwa 6,6 Mio. Euro) stehen für breit gestreute Aufgaben zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Arbeit der LPR Hessen ist das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG). (de)
  • Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: LPR Hessen – hat eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Medien in Hessen. Sie wurde 1989 mit dem Auftrag gegründet, private Radiostationen und Fernsehsender in Hessen zuzulassen. Seitdem hat sich ihr Aufgabenkatalog stark erweitert. Er reicht von der medienpraktischen Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über die Internetaufsicht bis hin zu Infrastrukturprojekten in Nordhessen. Die LPR Hessen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten). Oberstes Entscheidungsgremium der hessischen Landesmedienanstalt ist die Versammlung – eine Art „Rundfunkparlament“. Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten bedeutender gesellschaftlicher Gruppen in Hessen zusammen. Der Vorsitzende ist Winfried Engel. Hauptamtlicher Direktor der LPR Hessen ist Joachim Becker. Er wird von etwa 40 Mitarbeitern unterstützt, wovon die Hälfte in den Medienprojektzentren Offener Kanal tätig ist. Die LPR Hessen finanziert sich überwiegend aus einem Anteil der Rundfunkbeiträge. Rund 1,2 Prozent der in Hessen anfallenden Rundfunkbeiträge (etwa 6,6 Mio. Euro) stehen für breit gestreute Aufgaben zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Arbeit der LPR Hessen ist das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG). (de)
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  • Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: LPR Hessen – hat eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Medien in Hessen. Sie wurde 1989 mit dem Auftrag gegründet, private Radiostationen und Fernsehsender in Hessen zuzulassen. Seitdem hat sich ihr Aufgabenkatalog stark erweitert. Er reicht von der medienpraktischen Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über die Internetaufsicht bis hin zu Infrastrukturprojekten in Nordhessen. Die LPR Hessen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten). (de)
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