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- Das Herzogtum Oldenburg war ein 1774 erhobenes Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es überdauerte das Ende des Reiches für kurze Zeit im Rheinbund, wurde aber 1811 vom Französischen Kaiserreich annektiert. 1815 wurde der Staat als Großherzogtum Oldenburg wiederhergestellt. Als Herzogtum Oldenburg wurde nunmehr das Kernland des Großherzogtums bezeichnet im Gegensatz zu den auswärtigen Landesteilen Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. (de)
- Das Herzogtum Oldenburg war ein 1774 erhobenes Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es überdauerte das Ende des Reiches für kurze Zeit im Rheinbund, wurde aber 1811 vom Französischen Kaiserreich annektiert. 1815 wurde der Staat als Großherzogtum Oldenburg wiederhergestellt. Als Herzogtum Oldenburg wurde nunmehr das Kernland des Großherzogtums bezeichnet im Gegensatz zu den auswärtigen Landesteilen Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. (de)
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- Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart (de)
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- Das Herzogtum Oldenburg war ein 1774 erhobenes Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es überdauerte das Ende des Reiches für kurze Zeit im Rheinbund, wurde aber 1811 vom Französischen Kaiserreich annektiert. 1815 wurde der Staat als Großherzogtum Oldenburg wiederhergestellt. Als Herzogtum Oldenburg wurde nunmehr das Kernland des Großherzogtums bezeichnet im Gegensatz zu den auswärtigen Landesteilen Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. (de)
- Das Herzogtum Oldenburg war ein 1774 erhobenes Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es überdauerte das Ende des Reiches für kurze Zeit im Rheinbund, wurde aber 1811 vom Französischen Kaiserreich annektiert. 1815 wurde der Staat als Großherzogtum Oldenburg wiederhergestellt. Als Herzogtum Oldenburg wurde nunmehr das Kernland des Großherzogtums bezeichnet im Gegensatz zu den auswärtigen Landesteilen Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. (de)
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