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- Herrschaft wird typischerweise sozialwissenschaftlich, nach dem deutschen Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: Im Gegensatz zur Macht setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“. (de)
- Herrschaft wird typischerweise sozialwissenschaftlich, nach dem deutschen Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: Im Gegensatz zur Macht setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“. (de)
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- Herrschaft wird typischerweise sozialwissenschaftlich, nach dem deutschen Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: Im Gegensatz zur Macht setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“. (de)
- Herrschaft wird typischerweise sozialwissenschaftlich, nach dem deutschen Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: Im Gegensatz zur Macht setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“. (de)
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