Hermogenians Iuris epitomae (altgriechisch ἐπιτομή, epitomé ‚Abriss‘, ‚Auszug‘, ‚Ausschnitt‘, Hermogenian Iuris epitomarum libri VI – lat.: Auszüge aus dem Recht) ist ein um die Wende vom 3. auf das 4. Jahrhundert in Mailand entstandener sechsbändiger Kodex des für den Kaiser Diokletian als magister libellorum tätigen epiklassischen Juristen Hermogenian.

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  • Hermogenians Iuris epitomae (altgriechisch ἐπιτομή, epitomé ‚Abriss‘, ‚Auszug‘, ‚Ausschnitt‘, Hermogenian Iuris epitomarum libri VI – lat.: Auszüge aus dem Recht) ist ein um die Wende vom 3. auf das 4. Jahrhundert in Mailand entstandener sechsbändiger Kodex des für den Kaiser Diokletian als magister libellorum tätigen epiklassischen Juristen Hermogenian. Überwiegend wird vermutet, dass die iuris epitomae um 300 entstanden sind, etwa zeitgleich oder kurz nach dem Codex Hermogenianus, der in den Jahren 293/4 datiert. Epitomisiert zusammengestellt, ist darin das gesamte geltende Recht enthalten, so Textstellen aus Hauptwerken von im Wesentlichen klassischen Juristen. Das Werk hatte kompilatorischen Charakter, war in sechs Bücher und diese in Sachtitel gegliedert und folgte einem kasuistisch aufgebauten, systematischen und abstrahierenden Digestensystem (Codexsystem). Hermogenian verzichtete bei seinen Abrissen auf Zitate. Das Werk umfasst zum einen Elementarliteratur, so Marcians Institutionen, möglicherweise Modestins Regelwerk regulae, Paulus’ manualia sowie von ihm zusammengetragene Gerichtsentscheidungen (sententiae), zum anderen ist Kommentarliteratur eingebunden. Dort äußern sich zwei severische Spätklassiker, nämlich Paulus zum frühklassischen Kollegen Plautius und Ulpian zum bedeutenden Lehrer der sabinianischen Rechtsschule, Sabinius. Bezug nehmen beide weiterhin auf Edikte. De officio proconsulis von Ulpian und De iudiciis publicis sowie De delatoribus von Marcian repräsentieren das von den späten römischen Juristen gern gewählte Metier der Monographien. Umfangreich diskutierte Fälle, sogenannte disputationes und quaestiones, finden sich angeschlossen an die Fallliteratur. Der Hochklassiker Julian ist mit den gutachterlichen digesta vertreten, der Spätklassiker Papinian mit responsa und quaestiones, wobei letztgenannter Titel auch seitens Paulus vertreten ist. An passenden Stellen macht der Verfasser eigene Kurzausführungen. So erörtert er zu Problemen aus den Fachbereichen des Fideikommisses und schadensrechtlichen iniuria-Begriffs. Der Codex Gregorianus sowie neuere (vor-)diokletianische Kaiserkonstitutionen behandelt er ebenfalls. (de)
  • Hermogenians Iuris epitomae (altgriechisch ἐπιτομή, epitomé ‚Abriss‘, ‚Auszug‘, ‚Ausschnitt‘, Hermogenian Iuris epitomarum libri VI – lat.: Auszüge aus dem Recht) ist ein um die Wende vom 3. auf das 4. Jahrhundert in Mailand entstandener sechsbändiger Kodex des für den Kaiser Diokletian als magister libellorum tätigen epiklassischen Juristen Hermogenian. Überwiegend wird vermutet, dass die iuris epitomae um 300 entstanden sind, etwa zeitgleich oder kurz nach dem Codex Hermogenianus, der in den Jahren 293/4 datiert. Epitomisiert zusammengestellt, ist darin das gesamte geltende Recht enthalten, so Textstellen aus Hauptwerken von im Wesentlichen klassischen Juristen. Das Werk hatte kompilatorischen Charakter, war in sechs Bücher und diese in Sachtitel gegliedert und folgte einem kasuistisch aufgebauten, systematischen und abstrahierenden Digestensystem (Codexsystem). Hermogenian verzichtete bei seinen Abrissen auf Zitate. Das Werk umfasst zum einen Elementarliteratur, so Marcians Institutionen, möglicherweise Modestins Regelwerk regulae, Paulus’ manualia sowie von ihm zusammengetragene Gerichtsentscheidungen (sententiae), zum anderen ist Kommentarliteratur eingebunden. Dort äußern sich zwei severische Spätklassiker, nämlich Paulus zum frühklassischen Kollegen Plautius und Ulpian zum bedeutenden Lehrer der sabinianischen Rechtsschule, Sabinius. Bezug nehmen beide weiterhin auf Edikte. De officio proconsulis von Ulpian und De iudiciis publicis sowie De delatoribus von Marcian repräsentieren das von den späten römischen Juristen gern gewählte Metier der Monographien. Umfangreich diskutierte Fälle, sogenannte disputationes und quaestiones, finden sich angeschlossen an die Fallliteratur. Der Hochklassiker Julian ist mit den gutachterlichen digesta vertreten, der Spätklassiker Papinian mit responsa und quaestiones, wobei letztgenannter Titel auch seitens Paulus vertreten ist. An passenden Stellen macht der Verfasser eigene Kurzausführungen. So erörtert er zu Problemen aus den Fachbereichen des Fideikommisses und schadensrechtlichen iniuria-Begriffs. Der Codex Gregorianus sowie neuere (vor-)diokletianische Kaiserkonstitutionen behandelt er ebenfalls. (de)
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  • Hermogenians Iuris epitomae (altgriechisch ἐπιτομή, epitomé ‚Abriss‘, ‚Auszug‘, ‚Ausschnitt‘, Hermogenian Iuris epitomarum libri VI – lat.: Auszüge aus dem Recht) ist ein um die Wende vom 3. auf das 4. Jahrhundert in Mailand entstandener sechsbändiger Kodex des für den Kaiser Diokletian als magister libellorum tätigen epiklassischen Juristen Hermogenian. (de)
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  • Hermogenians Iuris epitomae (de)
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