Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde.

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  • Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde. Die Eheschließung einer Winkelehe ging sehr einfach, und ohne Feierlichkeiten vonstatten: Oft wurde die zukünftige Ehefrau in einem Winkel des Hauses vom Bräutigam gefragt, ob sie ihn zum Mann nehmen wolle. Bei einer positiven Antwort wurde die Ehe gültig. Diese Ehe konnte wie alle Ehen im Mittelalter nicht geschieden werden. Da es keine Zeugen gab, fiel es einer verlassenen Frau jedoch schwer nachzuweisen, dass sie tatsächlich eine Ehe eingegangen war, wenn der Mann das Gegenteil behauptete. (de)
  • Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde. Die Eheschließung einer Winkelehe ging sehr einfach, und ohne Feierlichkeiten vonstatten: Oft wurde die zukünftige Ehefrau in einem Winkel des Hauses vom Bräutigam gefragt, ob sie ihn zum Mann nehmen wolle. Bei einer positiven Antwort wurde die Ehe gültig. Diese Ehe konnte wie alle Ehen im Mittelalter nicht geschieden werden. Da es keine Zeugen gab, fiel es einer verlassenen Frau jedoch schwer nachzuweisen, dass sie tatsächlich eine Ehe eingegangen war, wenn der Mann das Gegenteil behauptete. (de)
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  • Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde. (de)
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  • Heimliche Ehe (de)
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