Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 2. November 1553 in Heidelberg zwischen den pfälzischen Wittelsbachern als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden. Ziel war der Erhalt der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfälzische Kurwürde. Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte für das Haus der Wittelsbacher, dass die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwürde alternieren sollten, was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war. Die

Property Value
dbo:abstract
  • Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 2. November 1553 in Heidelberg zwischen den pfälzischen Wittelsbachern als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden. Ziel war der Erhalt der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfälzische Kurwürde. Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte für das Haus der Wittelsbacher, dass die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwürde alternieren sollten, was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war. Die Goldene Bulle von 1356 bestimmte den Pfalzgrafen bei Rhein zum Erztruchsess des Heiligen Römischen Reiches. Die weltlichen Kurfürstenwürden vererbten sich gemäß der Primogenitur, somit konnte nur genau ein männlicher Erbe Nachfolger in einer Kurfürstenwürde werden. (de)
  • Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 2. November 1553 in Heidelberg zwischen den pfälzischen Wittelsbachern als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden. Ziel war der Erhalt der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfälzische Kurwürde. Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte für das Haus der Wittelsbacher, dass die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwürde alternieren sollten, was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war. Die Goldene Bulle von 1356 bestimmte den Pfalzgrafen bei Rhein zum Erztruchsess des Heiligen Römischen Reiches. Die weltlichen Kurfürstenwürden vererbten sich gemäß der Primogenitur, somit konnte nur genau ein männlicher Erbe Nachfolger in einer Kurfürstenwürde werden. (de)
dbo:wikiPageID
  • 9248028 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 150919996 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 2. November 1553 in Heidelberg zwischen den pfälzischen Wittelsbachern als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden. Ziel war der Erhalt der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfälzische Kurwürde. Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte für das Haus der Wittelsbacher, dass die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwürde alternieren sollten, was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war. Die (de)
  • Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach, der am 2. November 1553 in Heidelberg zwischen den pfälzischen Wittelsbachern als Präsumptiv-Erben der Kurpfalz und der Kurfürstenwürde geschlossen wurde. Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Verträgen, in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden. Ziel war der Erhalt der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfälzische Kurwürde. Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte für das Haus der Wittelsbacher, dass die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwürde alternieren sollten, was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war. Die (de)
rdfs:label
  • Heidelberger Sukzessionsvertrag (de)
  • Heidelberger Sukzessionsvertrag (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of