Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die Schonzeit­regelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen. Der Hegebegriff wird oft metaphorisch in diversen Redensarten gebraucht.

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  • Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die Schonzeit­regelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen. Der Hegebegriff wird oft metaphorisch in diversen Redensarten gebraucht. (de)
  • Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die Schonzeit­regelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen. Der Hegebegriff wird oft metaphorisch in diversen Redensarten gebraucht. (de)
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  • Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die Schonzeit­regelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen. Der Hegebegriff wird oft metaphorisch in diversen Redensarten gebraucht. (de)
  • Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die Schonzeit­regelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen. Der Hegebegriff wird oft metaphorisch in diversen Redensarten gebraucht. (de)
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