Unter Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird.

Property Value
dbo:abstract
  • Unter Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. (de)
  • Unter Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 282929 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 153881842 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Unter Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. (de)
  • Unter Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. (de)
rdfs:label
  • Heergewäte (de)
  • Heergewäte (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of