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- Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:
* familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc.
* Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
- Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:
* familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc.
* Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
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- Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:
* familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc.
* Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
- Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:
* familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc.
* Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
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- Hausgenosse (de)
- Hausgenosse (de)
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