Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: * familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc. * Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen

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  • Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: * familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc. * Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
  • Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: * familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc. * Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
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  • Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: * familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw Verwandte etc. * Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen (de)
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  • Hausgenosse (de)
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