Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes Buch. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch Besitzer bzw. Vermieter des Hauses, geführt. Auf anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten wurden die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. „1. Stock rechts“).

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  • Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes Buch. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch Besitzer bzw. Vermieter des Hauses, geführt. Auf anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten wurden die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. „1. Stock rechts“). Besucher aus der DDR, die länger als drei Tage blieben, mussten sich beim Hausbuchbeauftragten melden und wurden ins Hausbuch eingetragen. Besucher aus dem Ausland mussten innerhalb von 24 Stunden eingetragen werden. Beim besuchsweisen Aufenthalt war neben dem Namen der Person das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, die zurzeit ausgeübte Tätigkeit, die Anschrift der Hauptwohnung, der Name des Besuchten, der Zeitraum des Besuchs sowie die eventuelle An- und Abmeldung bei der Volkspolizei (DVP) einzutragen. Besucher aus dem Ausland mussten zusätzlich das Datum des Grenzübertrittes eintragen lassen. Die Meldung bei der Volkspolizei musste von Nicht-DDR-Bürgern innerhalb von 24 Stunden erfolgen. DDR-Bürger mussten sich bei der DVP melden, wenn der Besuchszeitraum 30 Tage überschritt. Der Volkspolizei, den freiwilligen Helfern der DVP oder den Mitarbeitern der Staatssicherheit war das Hausbuch auf Verlangen vorzulegen. Nach der Wende wurden die Hausbuchverantwortlichen aufgefordert, die Hausbücher im Meldeamt bzw. bei einer Polizeidienststelle abzugeben. (de)
  • Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes Buch. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch Besitzer bzw. Vermieter des Hauses, geführt. Auf anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten wurden die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. „1. Stock rechts“). Besucher aus der DDR, die länger als drei Tage blieben, mussten sich beim Hausbuchbeauftragten melden und wurden ins Hausbuch eingetragen. Besucher aus dem Ausland mussten innerhalb von 24 Stunden eingetragen werden. Beim besuchsweisen Aufenthalt war neben dem Namen der Person das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, die zurzeit ausgeübte Tätigkeit, die Anschrift der Hauptwohnung, der Name des Besuchten, der Zeitraum des Besuchs sowie die eventuelle An- und Abmeldung bei der Volkspolizei (DVP) einzutragen. Besucher aus dem Ausland mussten zusätzlich das Datum des Grenzübertrittes eintragen lassen. Die Meldung bei der Volkspolizei musste von Nicht-DDR-Bürgern innerhalb von 24 Stunden erfolgen. DDR-Bürger mussten sich bei der DVP melden, wenn der Besuchszeitraum 30 Tage überschritt. Der Volkspolizei, den freiwilligen Helfern der DVP oder den Mitarbeitern der Staatssicherheit war das Hausbuch auf Verlangen vorzulegen. Nach der Wende wurden die Hausbuchverantwortlichen aufgefordert, die Hausbücher im Meldeamt bzw. bei einer Polizeidienststelle abzugeben. (de)
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  • Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes Buch. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch Besitzer bzw. Vermieter des Hauses, geführt. Auf anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten wurden die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. „1. Stock rechts“). (de)
  • Das Hausbuch (Lehnübersetzung von russ. домовая книга, domowaja kniga) war in der DDR ein durch die gesetzliche Meldeordnung vorgeschriebenes Buch. Es wurde in der Regel von einem Mieter (Hausvertrauensmann), bei privaten Häusern auch Besitzer bzw. Vermieter des Hauses, geführt. Auf anfänglich 15 und zuletzt 64 Seiten wurden die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. „1. Stock rechts“). (de)
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  • Hausbuch (DDR) (de)
  • Hausbuch (DDR) (de)
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