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- Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) war eine deutsche Behörde zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger während der Deutschen Besetzung Polens 1939–1945. Sie war in den in das deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten zuständig für die Durchführung der Beschlagnahme, die kommissarische Verwaltung und die Einziehung des Vermögens des polnischen Staates und der polnischen Staatsangehörigen. Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 eine besondere Treuhandstelle für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet. (de)
- Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) war eine deutsche Behörde zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger während der Deutschen Besetzung Polens 1939–1945. Sie war in den in das deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten zuständig für die Durchführung der Beschlagnahme, die kommissarische Verwaltung und die Einziehung des Vermögens des polnischen Staates und der polnischen Staatsangehörigen. Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 eine besondere Treuhandstelle für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet. (de)
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- Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) war eine deutsche Behörde zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger während der Deutschen Besetzung Polens 1939–1945. Sie war in den in das deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten zuständig für die Durchführung der Beschlagnahme, die kommissarische Verwaltung und die Einziehung des Vermögens des polnischen Staates und der polnischen Staatsangehörigen. Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 eine besondere Treuhandstelle für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet. (de)
- Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) war eine deutsche Behörde zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger während der Deutschen Besetzung Polens 1939–1945. Sie war in den in das deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten zuständig für die Durchführung der Beschlagnahme, die kommissarische Verwaltung und die Einziehung des Vermögens des polnischen Staates und der polnischen Staatsangehörigen. Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 eine besondere Treuhandstelle für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet. (de)
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- Haupttreuhandstelle Ost (de)
- Haupttreuhandstelle Ost (de)
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