Als Hauptstadtvertrag wird der Vertrag über die Zusammenarbeit der Bundesregierung und des Senats von Berlin zum Ausbau Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zur Erfüllung seiner Funktion als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung vom 25. August 1992 bezeichnet. Darin verpflichten sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin zur Kooperation. Dem Bund wird eine Mitwirkung bei der hauptstadtbedingten Bauplanung zugesichert.

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  • Als Hauptstadtvertrag wird der Vertrag über die Zusammenarbeit der Bundesregierung und des Senats von Berlin zum Ausbau Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zur Erfüllung seiner Funktion als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung vom 25. August 1992 bezeichnet. Darin verpflichten sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin zur Kooperation. Dem Bund wird eine Mitwirkung bei der hauptstadtbedingten Bauplanung zugesichert. (de)
  • Als Hauptstadtvertrag wird der Vertrag über die Zusammenarbeit der Bundesregierung und des Senats von Berlin zum Ausbau Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zur Erfüllung seiner Funktion als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung vom 25. August 1992 bezeichnet. Darin verpflichten sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin zur Kooperation. Dem Bund wird eine Mitwirkung bei der hauptstadtbedingten Bauplanung zugesichert. (de)
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  • Hauptstadtvertrag (de)
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