Die Handelsregisterverordnung (abgekürzt HRV) regelt in Deutschland die Einrichtung und Führung des Handelsregisters, das gemäß einer EG-Richtlinie seit 2007 elektronisch geführt wird. Die HRV bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Handelsregister, das über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen informiert und von jedermann eingesehen werden kann (§ 8, § 9 HGB). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz (§ 15 HGB).

Property Value
dbo:abstract
  • Die Handelsregisterverordnung (abgekürzt HRV) regelt in Deutschland die Einrichtung und Führung des Handelsregisters, das gemäß einer EG-Richtlinie seit 2007 elektronisch geführt wird. Die HRV bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Handelsregister, das über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen informiert und von jedermann eingesehen werden kann (§ 8, § 9 HGB). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz (§ 15 HGB). Die HRV beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Details des elektronischen Workflows: * Übernahme der von den Notaren digitalisierten, signierten und elektronisch übermittelten Anmeldungen und sonstigen elektronischen Dokumente; * Erfassung der für die Eintragung relevanten Stammdaten; * Eintragung und Bekanntmachung der Tatsachen; * Online-Beauskunftung über den Inhalt der Eintragungen und der zum Handelsregister eingereichten Dokumente. Das Handelsregister bildet mit der HRV wegen seines enormen Inputs und Outputs das erste E-Justice-Projekt, das weite Teile der Bevölkerung mit dem elektronischen Rechtsverkehr vertraut macht. (de)
  • Die Handelsregisterverordnung (abgekürzt HRV) regelt in Deutschland die Einrichtung und Führung des Handelsregisters, das gemäß einer EG-Richtlinie seit 2007 elektronisch geführt wird. Die HRV bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Handelsregister, das über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen informiert und von jedermann eingesehen werden kann (§ 8, § 9 HGB). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz (§ 15 HGB). Die HRV beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Details des elektronischen Workflows: * Übernahme der von den Notaren digitalisierten, signierten und elektronisch übermittelten Anmeldungen und sonstigen elektronischen Dokumente; * Erfassung der für die Eintragung relevanten Stammdaten; * Eintragung und Bekanntmachung der Tatsachen; * Online-Beauskunftung über den Inhalt der Eintragungen und der zum Handelsregister eingereichten Dokumente. Das Handelsregister bildet mit der HRV wegen seines enormen Inputs und Outputs das erste E-Justice-Projekt, das weite Teile der Bevölkerung mit dem elektronischen Rechtsverkehr vertraut macht. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 3398812 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158081871 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • HRV
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 1937-08-12 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 315 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • D021
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2016-01-01 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Handelsregisterverordnung
prop-de:letzteänderung
  • Art. 2 G vom 1. April 2015
prop-de:rechtsgrundlage
  • § 125 Abs. 3 FGG (a. K.)
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Handelsregisterverordnung (abgekürzt HRV) regelt in Deutschland die Einrichtung und Führung des Handelsregisters, das gemäß einer EG-Richtlinie seit 2007 elektronisch geführt wird. Die HRV bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Handelsregister, das über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen informiert und von jedermann eingesehen werden kann (§ 8, § 9 HGB). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz (§ 15 HGB). (de)
  • Die Handelsregisterverordnung (abgekürzt HRV) regelt in Deutschland die Einrichtung und Führung des Handelsregisters, das gemäß einer EG-Richtlinie seit 2007 elektronisch geführt wird. Die HRV bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Handelsregister, das über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen informiert und von jedermann eingesehen werden kann (§ 8, § 9 HGB). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz (§ 15 HGB). (de)
rdfs:label
  • Handelsregisterverordnung (Deutschland) (de)
  • Handelsregisterverordnung (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of