Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz, Tegernsee, Miesbach, Rosenheim und Ebersberg) ausgeübt wurde und dem oft Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen, zumeist aber Frauen, die unverheiratet schwanger geworden waren. Das Haberfeldtreiben kann heute als Rügebrauch bezeichnet werden; die einem Gericht innewohnende Möglichkeit, sich gegen die vorgeworfenen Verfehlungen verteidigen zu können, bestand dabei gerade nicht.

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  • Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz, Tegernsee, Miesbach, Rosenheim und Ebersberg) ausgeübt wurde und dem oft Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen, zumeist aber Frauen, die unverheiratet schwanger geworden waren. Dabei handelte es sich um ein nach mehr oder weniger festen Regeln ablaufendes Ritual, in dessen Verlauf den Beschuldigten in Versform ihre Verfehlungen vorgehalten wurden. In der Regel versammelte man sich auf Wiesen oder Hügeln in Hörweite der betroffenen Dörfer. Die Inhalte der „Treiben“ waren häufig sittlicher Natur (gemessen an den Moralvorstellungen des Volkes), ebenso oft aber wurden auch soziale oder wirtschaftliche (Un-)Taten gerügt. Das Haberfeldtreiben kann heute als Rügebrauch bezeichnet werden; die einem Gericht innewohnende Möglichkeit, sich gegen die vorgeworfenen Verfehlungen verteidigen zu können, bestand dabei gerade nicht. In anderen Gegenden hatten Katzenmusiken oder Rappeln ähnliche rügegerichtliche Funktionen. (de)
  • Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz, Tegernsee, Miesbach, Rosenheim und Ebersberg) ausgeübt wurde und dem oft Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen, zumeist aber Frauen, die unverheiratet schwanger geworden waren. Dabei handelte es sich um ein nach mehr oder weniger festen Regeln ablaufendes Ritual, in dessen Verlauf den Beschuldigten in Versform ihre Verfehlungen vorgehalten wurden. In der Regel versammelte man sich auf Wiesen oder Hügeln in Hörweite der betroffenen Dörfer. Die Inhalte der „Treiben“ waren häufig sittlicher Natur (gemessen an den Moralvorstellungen des Volkes), ebenso oft aber wurden auch soziale oder wirtschaftliche (Un-)Taten gerügt. Das Haberfeldtreiben kann heute als Rügebrauch bezeichnet werden; die einem Gericht innewohnende Möglichkeit, sich gegen die vorgeworfenen Verfehlungen verteidigen zu können, bestand dabei gerade nicht. In anderen Gegenden hatten Katzenmusiken oder Rappeln ähnliche rügegerichtliche Funktionen. (de)
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  • Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz, Tegernsee, Miesbach, Rosenheim und Ebersberg) ausgeübt wurde und dem oft Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen, zumeist aber Frauen, die unverheiratet schwanger geworden waren. Das Haberfeldtreiben kann heute als Rügebrauch bezeichnet werden; die einem Gericht innewohnende Möglichkeit, sich gegen die vorgeworfenen Verfehlungen verteidigen zu können, bestand dabei gerade nicht. (de)
  • Das Haberfeldtreiben ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Rügegericht im Bayerischen Oberland, das vor allem in der ehemaligen Grafschaft Hohenwaldeck (in etwa die Gegend rund um Tölz, Tegernsee, Miesbach, Rosenheim und Ebersberg) ausgeübt wurde und dem oft Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen, zumeist aber Frauen, die unverheiratet schwanger geworden waren. Das Haberfeldtreiben kann heute als Rügebrauch bezeichnet werden; die einem Gericht innewohnende Möglichkeit, sich gegen die vorgeworfenen Verfehlungen verteidigen zu können, bestand dabei gerade nicht. (de)
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  • Haberfeldtreiben (de)
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