Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der Hitlerjugend (HJ), deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der inneren Disziplin in der HJ und die Bekämpfung anderer Jugendgruppen war. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durfte der HJ-Streifendienst keine eigenen polizeilichen Maßnahmen ergreifen, ihm fielen aber mit dem Erlass des „Gesetzes über die Hitler-Jugend“ im Jahr 1936 und dem Erlass der Jugenddienstpflicht im Jahr 1939 immer weiterreichende Kompetenzen zu. Ab 1938 diente er als Nachwuchsorganisation für die SS, insbesondere für die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen.

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  • Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der Hitlerjugend (HJ), deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der inneren Disziplin in der HJ und die Bekämpfung anderer Jugendgruppen war. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durfte der HJ-Streifendienst keine eigenen polizeilichen Maßnahmen ergreifen, ihm fielen aber mit dem Erlass des „Gesetzes über die Hitler-Jugend“ im Jahr 1936 und dem Erlass der Jugenddienstpflicht im Jahr 1939 immer weiterreichende Kompetenzen zu. Ab 1938 diente er als Nachwuchsorganisation für die SS, insbesondere für die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen. (de)
  • Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der Hitlerjugend (HJ), deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der inneren Disziplin in der HJ und die Bekämpfung anderer Jugendgruppen war. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durfte der HJ-Streifendienst keine eigenen polizeilichen Maßnahmen ergreifen, ihm fielen aber mit dem Erlass des „Gesetzes über die Hitler-Jugend“ im Jahr 1936 und dem Erlass der Jugenddienstpflicht im Jahr 1939 immer weiterreichende Kompetenzen zu. Ab 1938 diente er als Nachwuchsorganisation für die SS, insbesondere für die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen. (de)
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  • Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der Hitlerjugend (HJ), deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der inneren Disziplin in der HJ und die Bekämpfung anderer Jugendgruppen war. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durfte der HJ-Streifendienst keine eigenen polizeilichen Maßnahmen ergreifen, ihm fielen aber mit dem Erlass des „Gesetzes über die Hitler-Jugend“ im Jahr 1936 und dem Erlass der Jugenddienstpflicht im Jahr 1939 immer weiterreichende Kompetenzen zu. Ab 1938 diente er als Nachwuchsorganisation für die SS, insbesondere für die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen. (de)
  • Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der Hitlerjugend (HJ), deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der inneren Disziplin in der HJ und die Bekämpfung anderer Jugendgruppen war. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden durfte der HJ-Streifendienst keine eigenen polizeilichen Maßnahmen ergreifen, ihm fielen aber mit dem Erlass des „Gesetzes über die Hitler-Jugend“ im Jahr 1936 und dem Erlass der Jugenddienstpflicht im Jahr 1939 immer weiterreichende Kompetenzen zu. Ab 1938 diente er als Nachwuchsorganisation für die SS, insbesondere für die SS-Verfügungstruppe, die SS-Totenkopfverbände und die SS-Junkerschulen. (de)
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  • HJ-Streifendienst (de)
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