Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt.

Property Value
dbo:abstract
  • Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt. Die Guillotine-Klausel kommt zur Anwendung, wenn verhindert werden soll, dass eine Partei sich lediglich „die Rosinen aus dem Kuchen pickt“, das heißt, dass sie lediglich die für sie überwiegend vorteilhaften Verträge eingeht oder beibehält, während es für die andere Partei wesentlich ist, dass das Paket als Gesamtpaket in Kraft tritt. (de)
  • Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt. Die Guillotine-Klausel kommt zur Anwendung, wenn verhindert werden soll, dass eine Partei sich lediglich „die Rosinen aus dem Kuchen pickt“, das heißt, dass sie lediglich die für sie überwiegend vorteilhaften Verträge eingeht oder beibehält, während es für die andere Partei wesentlich ist, dass das Paket als Gesamtpaket in Kraft tritt. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 4210201 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 155844006 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt. (de)
  • Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt. (de)
rdfs:label
  • Guillotine-Klausel (de)
  • Guillotine-Klausel (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of