Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden muss. Die gesetzliche Grundlage für das Grundbuch gliedert sich in einen materiellen Teil und einen formalen Teil. Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873 bis § 928 BGB). Diese Vorschriften sind die Grundlage für die Begründung und die Veränderung von Rechtenverhältnissen an Grundstücken.

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  • Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden muss. Die gesetzliche Grundlage für das Grundbuch gliedert sich in einen materiellen Teil und einen formalen Teil. Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873 bis § 928 BGB). Diese Vorschriften sind die Grundlage für die Begründung und die Veränderung von Rechtenverhältnissen an Grundstücken. Der formale Teil ergibt sich aus der Grundbuchordnung (GBO) und der Grundbuchverfügung (GBV). Die Grundbuchordnung (GBO) regelt zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) den Inhalt, die Führung und die Benutzung des Grundbuchs sowie die Befugnisse der Rechtspfleger bei diesen Arbeiten. (de)
  • Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden muss. Die gesetzliche Grundlage für das Grundbuch gliedert sich in einen materiellen Teil und einen formalen Teil. Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873 bis § 928 BGB). Diese Vorschriften sind die Grundlage für die Begründung und die Veränderung von Rechtenverhältnissen an Grundstücken. Der formale Teil ergibt sich aus der Grundbuchordnung (GBO) und der Grundbuchverfügung (GBV). Die Grundbuchordnung (GBO) regelt zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) den Inhalt, die Führung und die Benutzung des Grundbuchs sowie die Befugnisse der Rechtspfleger bei diesen Arbeiten. (de)
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  • Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden muss. Die gesetzliche Grundlage für das Grundbuch gliedert sich in einen materiellen Teil und einen formalen Teil. Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873 bis § 928 BGB). Diese Vorschriften sind die Grundlage für die Begründung und die Veränderung von Rechtenverhältnissen an Grundstücken. (de)
  • Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden muss. Die gesetzliche Grundlage für das Grundbuch gliedert sich in einen materiellen Teil und einen formalen Teil. Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873 bis § 928 BGB). Diese Vorschriften sind die Grundlage für die Begründung und die Veränderung von Rechtenverhältnissen an Grundstücken. (de)
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  • Grundbuchprinzipien (de)
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