Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben: usw.

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  • Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage. Der Grundablass ist größtenteils an der Talsohle der Stauanlage am Fuß der Staumauer oder des Staudamms zu finden und mündet meist in ein Tosbecken, um die Strömung des Wassers zu reduzieren. Eine Talsperre zu entleeren, dauert abhängig von der Größe des Stauraum und der begrenzten Kapazität des Gewässers unterhalb der Talsperre normalerweise mehrere Wochen oder Monate. Bei manchen Talsperren bleibt nach der Entleerung noch der Totraum übrig, der nicht mehr entleert werden kann. Der Grundablass ist oft die einzige Entnahmeöffnung einer Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben: * Rohwasserentnahme (zur Trinkwasserversorgung) * Brauchwasserentnahme * Turbinenleitung * Reserveauslass usw. Außerdem muss jede Talsperre auch eine Hochwasserentlastung haben. (de)
  • Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage. Der Grundablass ist größtenteils an der Talsohle der Stauanlage am Fuß der Staumauer oder des Staudamms zu finden und mündet meist in ein Tosbecken, um die Strömung des Wassers zu reduzieren. Eine Talsperre zu entleeren, dauert abhängig von der Größe des Stauraum und der begrenzten Kapazität des Gewässers unterhalb der Talsperre normalerweise mehrere Wochen oder Monate. Bei manchen Talsperren bleibt nach der Entleerung noch der Totraum übrig, der nicht mehr entleert werden kann. Der Grundablass ist oft die einzige Entnahmeöffnung einer Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben: * Rohwasserentnahme (zur Trinkwasserversorgung) * Brauchwasserentnahme * Turbinenleitung * Reserveauslass usw. Außerdem muss jede Talsperre auch eine Hochwasserentlastung haben. (de)
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  • Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben: usw. (de)
  • Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben: usw. (de)
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  • Grundablass (de)
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