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- Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Großeltern sind rechtlich gesehen Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder berufliche „Leihomas“ als Betreuerinnen. Eine Person hat weniger als vier Großeltern, wenn ihre Eltern (Halb)Geschwister sind (siehe auch Geschwisterheirat), oder mehr als vier im Falle einer Adoption, weil es dann neben den biologischen Großeltern andere rechtliche Großeltern gibt; darüber hinaus können Beziehungen zu sozialen Großeltern bestehen. Die Eltern der Großeltern sind die Urgroßeltern (siehe Generationsbezeichnungen), die Geschwister von Oma oder Opa sind Großtanten und Großonkel. Andere Kinder der vier Großelternteile sind Onkel und Tanten, Geschwister der eigenen Eltern. (de)
- Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Großeltern sind rechtlich gesehen Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder berufliche „Leihomas“ als Betreuerinnen. Eine Person hat weniger als vier Großeltern, wenn ihre Eltern (Halb)Geschwister sind (siehe auch Geschwisterheirat), oder mehr als vier im Falle einer Adoption, weil es dann neben den biologischen Großeltern andere rechtliche Großeltern gibt; darüber hinaus können Beziehungen zu sozialen Großeltern bestehen. Die Eltern der Großeltern sind die Urgroßeltern (siehe Generationsbezeichnungen), die Geschwister von Oma oder Opa sind Großtanten und Großonkel. Andere Kinder der vier Großelternteile sind Onkel und Tanten, Geschwister der eigenen Eltern. (de)
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prop-de:autor
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- Angelika Dietrich
- Helga Gürtler
- Martin Spiewak
- Reidunn Stuedahl
- Volker Amrhein
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- 2008-05-28 (xsd:date)
- 2010-02-15 (xsd:date)
- 2010-03-16 (xsd:date)
- 2011-12-23 (xsd:date)
- 2013-09-09 (xsd:date)
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prop-de:kommentar
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- Verhältnis zwischen Generationen besser denn je
- Großeltern als unentbehrliche Babysitter; aus Die Zeit. Nr. 24, 5. Juni 2008
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prop-de:titel
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- Erziehung: „Oma, du bist mein Freund“
- Großeltern: So nah wie nie zuvor
- Wenn aus Eltern Großeltern werden
- Die Rolle der Großeltern im Familienverband – und ihre Alternativen
- in Glück, dass es Oma und Opa gibt. Andere Altersstufen, andere Kommunikationsformen
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- Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Großeltern sind rechtlich gesehen Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch soziale Großeltern, beispi (de)
- Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Großeltern sind rechtlich gesehen Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch soziale Großeltern, beispi (de)
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- Großeltern (de)
- Großeltern (de)
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