Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland. Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die

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  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland. Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die Vielseitigkeit und Flexibilität der Auszubildenden. Die rechtliche Grundlage für die internationalisierte Ausbildung bietet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es wurde im Jahre 2005 novelliert. Im § 2 Abs. 3 BBiG heißt es: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit nicht überschreiten.“Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaftsmärkte steigt auch in anderen Ländern der Anteil der Auszubildenden, die einen Auslandsaufenthalt in ihre Ausbildung integrieren. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Von grenzüberschreitender Verbundausbildung spricht man bei Auslandsphasen, die mindestens vier Monate während der Ausbildungszeit betragen. Der heimische („entsendende“) Ausbildungsbetrieb vereinbart mit einem oder mehreren Betrieben im Ausland, den/die Auszubildende/n gemeinsam, also im Verbund, auszubilden. Teile der Ausbildung werden somit ins Ausland verlagert. Synonym zum Begriff grenzüberschreitende Verbundausbildung wird daher auch der Begriff grenzüberschreitende Ausbildungspartnerschaft benutzt. Die Betriebe und die Auszubildenden schließen einen Vertrag, der die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Finanzierung, Zeitraum, Versicherungsschutz usw. regelt. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist auch ein Ausbildungsplan, der vom entsendenden und vom aufnehmenden Betrieb gemeinsam erstellt wird. Er legt fest, welche Ausbildungsinhalte über welchen Zeitraum während der Auslandsphase vom aufnehmenden Betrieb vermittelt werden sollen. Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und ist mit der zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer, immer dann abzustimmen, wenn der Auslandsaufenthalt mehr als vier Wochen dauert. (de)
  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland. Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die Vielseitigkeit und Flexibilität der Auszubildenden. Die rechtliche Grundlage für die internationalisierte Ausbildung bietet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es wurde im Jahre 2005 novelliert. Im § 2 Abs. 3 BBiG heißt es: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit nicht überschreiten.“Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaftsmärkte steigt auch in anderen Ländern der Anteil der Auszubildenden, die einen Auslandsaufenthalt in ihre Ausbildung integrieren. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Von grenzüberschreitender Verbundausbildung spricht man bei Auslandsphasen, die mindestens vier Monate während der Ausbildungszeit betragen. Der heimische („entsendende“) Ausbildungsbetrieb vereinbart mit einem oder mehreren Betrieben im Ausland, den/die Auszubildende/n gemeinsam, also im Verbund, auszubilden. Teile der Ausbildung werden somit ins Ausland verlagert. Synonym zum Begriff grenzüberschreitende Verbundausbildung wird daher auch der Begriff grenzüberschreitende Ausbildungspartnerschaft benutzt. Die Betriebe und die Auszubildenden schließen einen Vertrag, der die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Finanzierung, Zeitraum, Versicherungsschutz usw. regelt. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist auch ein Ausbildungsplan, der vom entsendenden und vom aufnehmenden Betrieb gemeinsam erstellt wird. Er legt fest, welche Ausbildungsinhalte über welchen Zeitraum während der Auslandsphase vom aufnehmenden Betrieb vermittelt werden sollen. Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und ist mit der zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer, immer dann abzustimmen, wenn der Auslandsaufenthalt mehr als vier Wochen dauert. (de)
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  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland. Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die (de)
  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland. Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die (de)
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  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (de)
  • Grenzüberschreitende Verbundausbildung (de)
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