Der Grenztarifpunkt ist im internationalen Eisenbahnverkehr eine Abrechnungsgrenze zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen. Bis zu einem solchen Grenztarifpunkt gilt der Beförderungstarif der einen Bahngesellschaft, ab dort gilt der Tarif der Nachbarbahn. Man unterscheidet dabei zwischen

Property Value
dbo:abstract
  • Der Grenztarifpunkt ist im internationalen Eisenbahnverkehr eine Abrechnungsgrenze zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen. Bis zu einem solchen Grenztarifpunkt gilt der Beförderungstarif der einen Bahngesellschaft, ab dort gilt der Tarif der Nachbarbahn. Man unterscheidet dabei zwischen * Virtuellen Grenztarifpunkten auf freier Strecke, die auf der jeweiligen Staatsgrenze liegen und daher eine genaue Abrechnung der Betriebskosten ermöglichen. Der Name eines virtuellen Grenztarifpunkts, zum Beispiel Mittenwald (Gr), setzt sich zusammen aus dem Namen eines der beiden Nachbarbahnhöfe (unabhängig davon, welcher am nächsten liegt) und einer der Abkürzungen Gr für Grenze, fr für frontière (frz. Grenze) oder MS für Mitte See. * Realen Grenztarifpunkten, die deckungsgleich mit einem existierenden Bahnhof oder Haltepunkt sind. Hierbei rechnet eine der beiden beteiligten Bahngesellschaften auch auf einem kurzen Streckenstück im Ausland nach dem eigenen Tarif ab. Die Modalitäten der grenzüberschreitenden Anwendung eines nationalen Eisenbahntarifs müssen durch einen binationalen Staatsvertrag geregelt sein. Reale Grenztarifpunkte sind seltener als virtuelle. (de)
  • Der Grenztarifpunkt ist im internationalen Eisenbahnverkehr eine Abrechnungsgrenze zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen. Bis zu einem solchen Grenztarifpunkt gilt der Beförderungstarif der einen Bahngesellschaft, ab dort gilt der Tarif der Nachbarbahn. Man unterscheidet dabei zwischen * Virtuellen Grenztarifpunkten auf freier Strecke, die auf der jeweiligen Staatsgrenze liegen und daher eine genaue Abrechnung der Betriebskosten ermöglichen. Der Name eines virtuellen Grenztarifpunkts, zum Beispiel Mittenwald (Gr), setzt sich zusammen aus dem Namen eines der beiden Nachbarbahnhöfe (unabhängig davon, welcher am nächsten liegt) und einer der Abkürzungen Gr für Grenze, fr für frontière (frz. Grenze) oder MS für Mitte See. * Realen Grenztarifpunkten, die deckungsgleich mit einem existierenden Bahnhof oder Haltepunkt sind. Hierbei rechnet eine der beiden beteiligten Bahngesellschaften auch auf einem kurzen Streckenstück im Ausland nach dem eigenen Tarif ab. Die Modalitäten der grenzüberschreitenden Anwendung eines nationalen Eisenbahntarifs müssen durch einen binationalen Staatsvertrag geregelt sein. Reale Grenztarifpunkte sind seltener als virtuelle. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 3637940 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157084331 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Grenztarifpunkt ist im internationalen Eisenbahnverkehr eine Abrechnungsgrenze zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen. Bis zu einem solchen Grenztarifpunkt gilt der Beförderungstarif der einen Bahngesellschaft, ab dort gilt der Tarif der Nachbarbahn. Man unterscheidet dabei zwischen (de)
  • Der Grenztarifpunkt ist im internationalen Eisenbahnverkehr eine Abrechnungsgrenze zwischen zwei benachbarten Staatsbahnen. Bis zu einem solchen Grenztarifpunkt gilt der Beförderungstarif der einen Bahngesellschaft, ab dort gilt der Tarif der Nachbarbahn. Man unterscheidet dabei zwischen (de)
rdfs:label
  • Grenztarifpunkt (de)
  • Grenztarifpunkt (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of