Gottgläubig diente zur Bezeichnung einer „Religionszugehörigkeit“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese war durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie bei Personalpapieren für aus einer Kirche ausgetretene Personen anstelle der Bezeichnungen „Dissident“ und „konfessionslos“ eingeführt worden. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Die Einführung des Begriffs war der „Versuch, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften zu schaffen“. Das Beiwort galt als „Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus“.

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  • Gottgläubig diente zur Bezeichnung einer „Religionszugehörigkeit“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese war durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie bei Personalpapieren für aus einer Kirche ausgetretene Personen anstelle der Bezeichnungen „Dissident“ und „konfessionslos“ eingeführt worden. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Die Einführung des Begriffs war der „Versuch, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften zu schaffen“. Das Beiwort galt als „Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus“. (de)
  • Gottgläubig diente zur Bezeichnung einer „Religionszugehörigkeit“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese war durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie bei Personalpapieren für aus einer Kirche ausgetretene Personen anstelle der Bezeichnungen „Dissident“ und „konfessionslos“ eingeführt worden. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Die Einführung des Begriffs war der „Versuch, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften zu schaffen“. Das Beiwort galt als „Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus“. (de)
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  • Gottgläubig diente zur Bezeichnung einer „Religionszugehörigkeit“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese war durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie bei Personalpapieren für aus einer Kirche ausgetretene Personen anstelle der Bezeichnungen „Dissident“ und „konfessionslos“ eingeführt worden. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Die Einführung des Begriffs war der „Versuch, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften zu schaffen“. Das Beiwort galt als „Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus“. (de)
  • Gottgläubig diente zur Bezeichnung einer „Religionszugehörigkeit“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese war durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie bei Personalpapieren für aus einer Kirche ausgetretene Personen anstelle der Bezeichnungen „Dissident“ und „konfessionslos“ eingeführt worden. Als gottgläubig galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war. Die Einführung des Begriffs war der „Versuch, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften zu schaffen“. Das Beiwort galt als „Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus“. (de)
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