Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 Art. IV, vom 30. November 1945 das Tragen von militärischen oder zivilen Orden und Ehrenzeichen in Deutschland verboten. Dieses generelle Verbot wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 aufgehoben. Noch im gleichen Jahr stiftete der damalige Kultusminister Erwin Stein die Goethe-Plakette als Auszeichnung des hessischen Kultusministeriums. Sie war nach 1945 die erste staatliche Auszeichnung überhaupt.

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  • Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 Art. IV, vom 30. November 1945 das Tragen von militärischen oder zivilen Orden und Ehrenzeichen in Deutschland verboten. Dieses generelle Verbot wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 aufgehoben. Noch im gleichen Jahr stiftete der damalige Kultusminister Erwin Stein die Goethe-Plakette als Auszeichnung des hessischen Kultusministeriums. Sie war nach 1945 die erste staatliche Auszeichnung überhaupt. Die Plakette ist aus Bronze und wurde von dem Bildhauer Robert Bednorz entworfen. Auf der Vorderseite zeigt sie in Seitenansicht ein Kopfporträt von Johann Wolfgang von Goethe. Die Rückseite bildet ein fliegender Adler in symbolisierter Darstellung. Die Plakette wird in einerSchatulle zusammen mit einer Urkunde überreicht. Die Plakette soll an Personen des öffentlichen oder kulturellen Lebens verliehen werden, die über die Erfordernisse ihres Berufes hinaus die Kunst und Kultur gefördert und geprägt haben und die durch ihr Lebenswerk in besonderer Weise zur kulturellen Entwicklung des Landes Hessen beigetragen haben. Die Träger der Goethe-Plakette werden vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst benannt. Die Stadt Frankfurt am Main vergibt neben dem Goethepreis ebenfalls eine Goetheplakette. (de)
  • Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 Art. IV, vom 30. November 1945 das Tragen von militärischen oder zivilen Orden und Ehrenzeichen in Deutschland verboten. Dieses generelle Verbot wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 aufgehoben. Noch im gleichen Jahr stiftete der damalige Kultusminister Erwin Stein die Goethe-Plakette als Auszeichnung des hessischen Kultusministeriums. Sie war nach 1945 die erste staatliche Auszeichnung überhaupt. Die Plakette ist aus Bronze und wurde von dem Bildhauer Robert Bednorz entworfen. Auf der Vorderseite zeigt sie in Seitenansicht ein Kopfporträt von Johann Wolfgang von Goethe. Die Rückseite bildet ein fliegender Adler in symbolisierter Darstellung. Die Plakette wird in einerSchatulle zusammen mit einer Urkunde überreicht. Die Plakette soll an Personen des öffentlichen oder kulturellen Lebens verliehen werden, die über die Erfordernisse ihres Berufes hinaus die Kunst und Kultur gefördert und geprägt haben und die durch ihr Lebenswerk in besonderer Weise zur kulturellen Entwicklung des Landes Hessen beigetragen haben. Die Träger der Goethe-Plakette werden vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst benannt. Die Stadt Frankfurt am Main vergibt neben dem Goethepreis ebenfalls eine Goetheplakette. (de)
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  • Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 Art. IV, vom 30. November 1945 das Tragen von militärischen oder zivilen Orden und Ehrenzeichen in Deutschland verboten. Dieses generelle Verbot wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 aufgehoben. Noch im gleichen Jahr stiftete der damalige Kultusminister Erwin Stein die Goethe-Plakette als Auszeichnung des hessischen Kultusministeriums. Sie war nach 1945 die erste staatliche Auszeichnung überhaupt. (de)
  • Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 Art. IV, vom 30. November 1945 das Tragen von militärischen oder zivilen Orden und Ehrenzeichen in Deutschland verboten. Dieses generelle Verbot wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 aufgehoben. Noch im gleichen Jahr stiftete der damalige Kultusminister Erwin Stein die Goethe-Plakette als Auszeichnung des hessischen Kultusministeriums. Sie war nach 1945 die erste staatliche Auszeichnung überhaupt. (de)
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  • Goethe-Plakette (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) (de)
  • Goethe-Plakette (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) (de)
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