Das Gnadenplitting - nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting - ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß (§ 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG) folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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  • Das Gnadenplitting - nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting - ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß (§ 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG) folgende Voraussetzungen erfüllt sind: * Die Ehegatten erfüllten im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung, * der bisherige Ehegatte hat im Scheidungsjahr wieder geheiratet und * Der bisherige Ehegatte und sein neuer Ehegatte erfüllen im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung. (de)
  • Das Gnadenplitting - nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting - ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß (§ 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG) folgende Voraussetzungen erfüllt sind: * Die Ehegatten erfüllten im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung, * der bisherige Ehegatte hat im Scheidungsjahr wieder geheiratet und * Der bisherige Ehegatte und sein neuer Ehegatte erfüllen im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung. (de)
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  • Das Gnadenplitting - nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting - ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß (§ 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG) folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (de)
  • Das Gnadenplitting - nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting - ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß (§ 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG) folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (de)
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  • Gnadensplitting (de)
  • Gnadensplitting (de)
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