Als Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen werden rechtliche und administrative Vorgaben bezeichnet, mit denen „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden“ soll sowie die eine Chancengleichheit gewährleisten sollen.

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  • Als Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen werden rechtliche und administrative Vorgaben bezeichnet, mit denen „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden“ soll sowie die eine Chancengleichheit gewährleisten sollen. (de)
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  • Als Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen werden rechtliche und administrative Vorgaben bezeichnet, mit denen „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden“ soll sowie die eine Chancengleichheit gewährleisten sollen. (de)
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  • Gleichstellung (Behinderte Menschen) (de)
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