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- Das Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz enthält das Verbot, Getränkebehältnisse aus Glas (Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Behältnisse aus Glas) zu bestimmten Zeiten in einem festgelegten Bereich in Hamburg-St. Pauli mitzuführen oder zu verkaufen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit durch die Verhinderung des Missbrauchs von Glasbehältnissen zur Begehung von Straftaten. Eine solche gesetzliche Regelung ist in Deutschland einzigartig. Es gilt in einem Gebiet, für das bereits eine seit 2007 bestehende Verordnung auch das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen verbietet. (de)
- Das Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz enthält das Verbot, Getränkebehältnisse aus Glas (Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Behältnisse aus Glas) zu bestimmten Zeiten in einem festgelegten Bereich in Hamburg-St. Pauli mitzuführen oder zu verkaufen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit durch die Verhinderung des Missbrauchs von Glasbehältnissen zur Begehung von Straftaten. Eine solche gesetzliche Regelung ist in Deutschland einzigartig. Es gilt in einem Gebiet, für das bereits eine seit 2007 bestehende Verordnung auch das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen verbietet. (de)
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- Glasflaschenverbotsgesetz
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- Gesetz über das Verbot
- des Mitführens und des Verkaufs
- in bestimmten Gebieten
- von Glasgetränkebehältnissen
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- Das Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz enthält das Verbot, Getränkebehältnisse aus Glas (Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Behältnisse aus Glas) zu bestimmten Zeiten in einem festgelegten Bereich in Hamburg-St. Pauli mitzuführen oder zu verkaufen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit durch die Verhinderung des Missbrauchs von Glasbehältnissen zur Begehung von Straftaten. Eine solche gesetzliche Regelung ist in Deutschland einzigartig. Es gilt in einem Gebiet, für das bereits eine seit 2007 bestehende Verordnung auch das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen verbietet. (de)
- Das Hamburger Glasflaschenverbotsgesetz enthält das Verbot, Getränkebehältnisse aus Glas (Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Behältnisse aus Glas) zu bestimmten Zeiten in einem festgelegten Bereich in Hamburg-St. Pauli mitzuführen oder zu verkaufen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit durch die Verhinderung des Missbrauchs von Glasbehältnissen zur Begehung von Straftaten. Eine solche gesetzliche Regelung ist in Deutschland einzigartig. Es gilt in einem Gebiet, für das bereits eine seit 2007 bestehende Verordnung auch das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen verbietet. (de)
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- Glasflaschenverbotsgesetz (de)
- Glasflaschenverbotsgesetz (de)
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