Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden.

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  • Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. In der Europäischen Union bestimmt die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten. Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. (de)
  • Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. In der Europäischen Union bestimmt die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten. Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. (de)
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  • Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. (de)
  • Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB). Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. (de)
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