Von einem plötzlichen Gewahrsamstod (Positional Asphyxia Syndrom) wird gesprochen, wenn eine Person in Polizeigewahrsam als Folge Lagebedingten Erstickungstodes verstirbt. Da bei einer Gewahrsamnahme streng abzuwägen ist, ob diese erforderlich ist oder nicht, ermittelt nach einem Gewahrsamstod die Staatsanwaltschaft wegen des grundgesetzlich geregelten Rechtes auf Freiheit grundsätzlich, weshalb es zu der Gewahrsamnahme kam. Es ist dann zu prüfen, wie es zum Tod des Gefangenen kam (Gewalt, Alkohol, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems).

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  • Von einem plötzlichen Gewahrsamstod (Positional Asphyxia Syndrom) wird gesprochen, wenn eine Person in Polizeigewahrsam als Folge Lagebedingten Erstickungstodes verstirbt. Da bei einer Gewahrsamnahme streng abzuwägen ist, ob diese erforderlich ist oder nicht, ermittelt nach einem Gewahrsamstod die Staatsanwaltschaft wegen des grundgesetzlich geregelten Rechtes auf Freiheit grundsätzlich, weshalb es zu der Gewahrsamnahme kam. Es ist dann zu prüfen, wie es zum Tod des Gefangenen kam (Gewalt, Alkohol, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). Bekannt ist der Gewahrsamstod durch Fesselung des Gefangenen in Bauchlage. Trotz Schulung der Rettungskräfte und Polizeibeamten kommt es durch Fesselungen in Bauchlage häufig zum Gewahrsamstod. In Deutschland werden Polizisten speziell geschult, damit es bei Verhaftungen nicht zu solchen Todesfällen kommt. In einem Grundsatzartikel im Fachblatt Polizeitrainer Magazin hat der Heidelberger Professor Ingo Pedal „Empfehlungen zur Verhinderung des plötzlichen Gewahrsamstodes“ formuliert. Pedal stellt folgende Merksätze für das Vorgehen bei polizeilichen Freiheitsbeschränkungen (Festnahmen/Verhaftungen/Gewahrsam nach Polizeirecht) auf: 1. * Polizeiliche Zurückhaltung, behutsames Vorgehen ist angezeigt 2. * Ein Team aus zwei Beamten ist mit der Situation immer überfordert 3. * Jedes Übermaß der Fixierung muss vermieden werden 4. * Jedes plötzliche Aufhören des Widerstandes ist ein Alarmzeichen 5. * Die Vitalfunktionen sind fortlaufend zu beobachten 6. * Eine Fesselung in Bauchlage ist unzulässig Auch aus der Literatur ist bekannt, dass es bei Verhaftungen und der Überwältigung von Personen durch die Polizei immer wieder zu Todesfällen kommen kann, wenn die körperlich und physisch stark erregten Personen in Bauchlage mit hinter dem Rücken gefesselten Armen festgehalten werden. Dieser Tod ist in Polizei- und Ärztekreisen unter dem Titel positional asphyxia syndrom oder Plötzlicher Gewahrsamstod bekannt.Deshalb werden Personen bei der Gewahrsamnahme auch schnellstmöglich in eine andere Körperposition verbracht.So werden sie zum Beispiel auf den Boden gesetzt oder auf die Seite gedreht um den Druck vom Brustkorb zu nehmen. Laut Amnesty International ist die Fesselung in Bauchlage eine Foltermethode. In den USA ist die Fesselung bäuchlings seit 20 Jahren verboten. Die Fesselung ist schmerzhaft, atembehindernd und kommt einer Folter gleich. (de)
  • Von einem plötzlichen Gewahrsamstod (Positional Asphyxia Syndrom) wird gesprochen, wenn eine Person in Polizeigewahrsam als Folge Lagebedingten Erstickungstodes verstirbt. Da bei einer Gewahrsamnahme streng abzuwägen ist, ob diese erforderlich ist oder nicht, ermittelt nach einem Gewahrsamstod die Staatsanwaltschaft wegen des grundgesetzlich geregelten Rechtes auf Freiheit grundsätzlich, weshalb es zu der Gewahrsamnahme kam. Es ist dann zu prüfen, wie es zum Tod des Gefangenen kam (Gewalt, Alkohol, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). Bekannt ist der Gewahrsamstod durch Fesselung des Gefangenen in Bauchlage. Trotz Schulung der Rettungskräfte und Polizeibeamten kommt es durch Fesselungen in Bauchlage häufig zum Gewahrsamstod. In Deutschland werden Polizisten speziell geschult, damit es bei Verhaftungen nicht zu solchen Todesfällen kommt. In einem Grundsatzartikel im Fachblatt Polizeitrainer Magazin hat der Heidelberger Professor Ingo Pedal „Empfehlungen zur Verhinderung des plötzlichen Gewahrsamstodes“ formuliert. Pedal stellt folgende Merksätze für das Vorgehen bei polizeilichen Freiheitsbeschränkungen (Festnahmen/Verhaftungen/Gewahrsam nach Polizeirecht) auf: 1. * Polizeiliche Zurückhaltung, behutsames Vorgehen ist angezeigt 2. * Ein Team aus zwei Beamten ist mit der Situation immer überfordert 3. * Jedes Übermaß der Fixierung muss vermieden werden 4. * Jedes plötzliche Aufhören des Widerstandes ist ein Alarmzeichen 5. * Die Vitalfunktionen sind fortlaufend zu beobachten 6. * Eine Fesselung in Bauchlage ist unzulässig Auch aus der Literatur ist bekannt, dass es bei Verhaftungen und der Überwältigung von Personen durch die Polizei immer wieder zu Todesfällen kommen kann, wenn die körperlich und physisch stark erregten Personen in Bauchlage mit hinter dem Rücken gefesselten Armen festgehalten werden. Dieser Tod ist in Polizei- und Ärztekreisen unter dem Titel positional asphyxia syndrom oder Plötzlicher Gewahrsamstod bekannt.Deshalb werden Personen bei der Gewahrsamnahme auch schnellstmöglich in eine andere Körperposition verbracht.So werden sie zum Beispiel auf den Boden gesetzt oder auf die Seite gedreht um den Druck vom Brustkorb zu nehmen. Laut Amnesty International ist die Fesselung in Bauchlage eine Foltermethode. In den USA ist die Fesselung bäuchlings seit 20 Jahren verboten. Die Fesselung ist schmerzhaft, atembehindernd und kommt einer Folter gleich. (de)
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  • Von einem plötzlichen Gewahrsamstod (Positional Asphyxia Syndrom) wird gesprochen, wenn eine Person in Polizeigewahrsam als Folge Lagebedingten Erstickungstodes verstirbt. Da bei einer Gewahrsamnahme streng abzuwägen ist, ob diese erforderlich ist oder nicht, ermittelt nach einem Gewahrsamstod die Staatsanwaltschaft wegen des grundgesetzlich geregelten Rechtes auf Freiheit grundsätzlich, weshalb es zu der Gewahrsamnahme kam. Es ist dann zu prüfen, wie es zum Tod des Gefangenen kam (Gewalt, Alkohol, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). (de)
  • Von einem plötzlichen Gewahrsamstod (Positional Asphyxia Syndrom) wird gesprochen, wenn eine Person in Polizeigewahrsam als Folge Lagebedingten Erstickungstodes verstirbt. Da bei einer Gewahrsamnahme streng abzuwägen ist, ob diese erforderlich ist oder nicht, ermittelt nach einem Gewahrsamstod die Staatsanwaltschaft wegen des grundgesetzlich geregelten Rechtes auf Freiheit grundsätzlich, weshalb es zu der Gewahrsamnahme kam. Es ist dann zu prüfen, wie es zum Tod des Gefangenen kam (Gewalt, Alkohol, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). (de)
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  • Gewahrsamstod (de)
  • Gewahrsamstod (de)
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