Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln betreffen alle Menschen, die in Deutschland beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Grundlage ist der Abschnitt 8 (§ 42, § 43) des Infektionsschutzgesetzes.

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  • Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln betreffen alle Menschen, die in Deutschland beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Grundlage ist der Abschnitt 8 (§ 42, § 43) des Infektionsschutzgesetzes. (de)
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  • Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln (de)
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