Die Gestreckte Gesellenprüfung ist eine Form der Leistungsfeststellung beruflicher Handlungskompetenz, die in zwei Teilen erfolgt: Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem „Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus „Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert.

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  • Die Gestreckte Gesellenprüfung ist eine Form der Leistungsfeststellung beruflicher Handlungskompetenz, die in zwei Teilen erfolgt: Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem „Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus „Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert. (de)
  • Die Gestreckte Gesellenprüfung ist eine Form der Leistungsfeststellung beruflicher Handlungskompetenz, die in zwei Teilen erfolgt: Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem „Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus „Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert. (de)
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  • Die Gestreckte Gesellenprüfung ist eine Form der Leistungsfeststellung beruflicher Handlungskompetenz, die in zwei Teilen erfolgt: Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem „Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus „Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert. (de)
  • Die Gestreckte Gesellenprüfung ist eine Form der Leistungsfeststellung beruflicher Handlungskompetenz, die in zwei Teilen erfolgt: Diejenigen Teile der beruflichen Handlungskompetenz, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (als zum Ausbildungsende) abschließend geprüft werden können, werden in einem „Teil 1 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ geprüft. Dieses Ergebnis wird prozentual gewichtet und zum Ergebnis aus „Teil 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung“ (das ebenfalls gewichtet wird) hinzu addiert. (de)
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  • Gestreckte Gesellenprüfung (de)
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