Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Das Gesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (Elektromagnetische Verträglichkeit). In § 2 sind einige Betriebsmittel und Geräte aufgeführt, auf die dieses Gesetz teilweise oder ganz keine Anwendung findet, z. B. (Amateur-)Funkanlagen, luftfahrt- und militärtechnische Anlagen. (de)
- Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Das Gesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (Elektromagnetische Verträglichkeit). In § 2 sind einige Betriebsmittel und Geräte aufgeführt, auf die dieses Gesetz teilweise oder ganz keine Anwendung findet, z. B. (Amateur-)Funkanlagen, luftfahrt- und militärtechnische Anlagen. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
prop-de:abkürzung
| |
prop-de:art
| |
prop-de:datumgesetz
| |
prop-de:fna
| |
prop-de:frühererTitel
|
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
|
prop-de:geltungsbereich
|
- Bundesrepublik Deutschland
|
prop-de:inkrafttreten
| |
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
| |
prop-de:inkrafttretenneufassung
| |
prop-de:letzteänderung
|
- Art. 461 VO vom 31. August 2015
|
prop-de:neufassung
| |
prop-de:rechtsmaterie
| |
prop-de:titel
|
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
|
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Das Gesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (Elektromagnetische Verträglichkeit). In § 2 sind einige Betriebsmittel und Geräte aufgeführt, auf die dieses Gesetz teilweise oder ganz keine Anwendung findet, z. B. (Amateur-)Funkanlagen, luftfahrt- und militärtechnische Anlagen. (de)
- Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Das Gesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (Elektromagnetische Verträglichkeit). In § 2 sind einige Betriebsmittel und Geräte aufgeführt, auf die dieses Gesetz teilweise oder ganz keine Anwendung findet, z. B. (Amateur-)Funkanlagen, luftfahrt- und militärtechnische Anlagen. (de)
|
rdfs:label
|
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (de)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is prop-de:umgesetztdurch
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |