Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diese Sachverhalte noch regelnde Norm. Am 3. Juli 2013 hat die Landesregierung den Gesetzesvorschlag einesneuen "Hessischen Unterbringungsgesetzes (HUG)" vorgelegt, das das bisherige Gesetz ablösen soll.

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  • Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diese Sachverhalte noch regelnde Norm. Am 3. Juli 2013 hat die Landesregierung den Gesetzesvorschlag einesneuen "Hessischen Unterbringungsgesetzes (HUG)" vorgelegt, das das bisherige Gesetz ablösen soll. Für die Anordnung der sofortigen Inverwahrungnahme sind die Vollzugspolizei und die Ordnungsbehörde gleichrangig zuständig. Es ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der angeordneten Maßnahme herbeizuführen. Das gerichtliche Unterbringungsverfahren ist durch Bundesrecht geregelt (§§ 312 ff. FamFG). In den anderen Bundesländern werden vergleichbare Gesetze als Gesetze über die Unterbringung psychisch Kranker, Unterbringungsgesetz (in Bayern, im Saarland und bis zum voraussichtlich im Jahr 2014 in Kraft tretenden neuen Psychisch-Kranken-Gesetz auch Baden-Württemberg) oder Psychisch-Kranken-Gesetz bezeichnet. (de)
  • Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diese Sachverhalte noch regelnde Norm. Am 3. Juli 2013 hat die Landesregierung den Gesetzesvorschlag einesneuen "Hessischen Unterbringungsgesetzes (HUG)" vorgelegt, das das bisherige Gesetz ablösen soll. Für die Anordnung der sofortigen Inverwahrungnahme sind die Vollzugspolizei und die Ordnungsbehörde gleichrangig zuständig. Es ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der angeordneten Maßnahme herbeizuführen. Das gerichtliche Unterbringungsverfahren ist durch Bundesrecht geregelt (§§ 312 ff. FamFG). In den anderen Bundesländern werden vergleichbare Gesetze als Gesetze über die Unterbringung psychisch Kranker, Unterbringungsgesetz (in Bayern, im Saarland und bis zum voraussichtlich im Jahr 2014 in Kraft tretenden neuen Psychisch-Kranken-Gesetz auch Baden-Württemberg) oder Psychisch-Kranken-Gesetz bezeichnet. (de)
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  • 1952-05-19 (xsd:date)
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  • 1952-06-24 (xsd:date)
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  • 1997-07-24 (xsd:date)
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  • Freiheitsentziehungsgesetz
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  • Art. 48 G vom 15. Juli 1997
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  • Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen
  • Stellungnahme des Betreuungsgerichtstages e.V. zum Entwurf eines Hess. Unterbringungsgesetzes; Stand August 2013
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  • http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2012-2014/HUBG_Endfassung_130703.pdf
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  • 2014-08-29 (xsd:date)
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  • Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diese Sachverhalte noch regelnde Norm. Am 3. Juli 2013 hat die Landesregierung den Gesetzesvorschlag einesneuen "Hessischen Unterbringungsgesetzes (HUG)" vorgelegt, das das bisherige Gesetz ablösen soll. (de)
  • Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen ist ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen. Es stammt aus dem Jahre 1952 und ist die älteste derzeit in einem Bundesland diese Sachverhalte noch regelnde Norm. Am 3. Juli 2013 hat die Landesregierung den Gesetzesvorschlag einesneuen "Hessischen Unterbringungsgesetzes (HUG)" vorgelegt, das das bisherige Gesetz ablösen soll. (de)
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  • Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (de)
  • Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (de)
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