Durch das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die nach der Novemberrevolution stattgefunden hatten, widerrufen werden. Die davon betroffenen Personen verloren dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten, konnten wegen ihres politischen Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und das Vermögen entzogen werden.

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  • Durch das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die nach der Novemberrevolution stattgefunden hatten, widerrufen werden. Die davon betroffenen Personen verloren dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten, konnten wegen ihres politischen Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und das Vermögen entzogen werden. (de)
  • Durch das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die nach der Novemberrevolution stattgefunden hatten, widerrufen werden. Die davon betroffenen Personen verloren dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten, konnten wegen ihres politischen Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und das Vermögen entzogen werden. (de)
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  • Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit (de)
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