Das württembergische Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen von 25. April 1828 stellte als sogenanntes "Erziehungsgesetz" das gesamte jüdische Gemeindeleben unter eine zentralisierte staatliche Leitung, um die weitgehende juristische Gleichstellung der Juden mit allen anderen Staatsbürgern und Untertanen zu legitimieren. Es gehört zu den sogenannten Judenedikten oder "Emanzipationsgesetzen", die Anfang des 19. Jahrhunderts und im Vormärz in den meisten Ländern des Deutschen Bundes erlassen wurden. Es gilt als entscheidender Schritt in der allmählichen Entwicklung zu einer weitgehenden juristischen Gleichstellung und zur sozialen und kulturellen Assimilation der Juden in Württemberg. Das Gesetz erreichte jedoch noch keine volle juristische Gleich

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  • Das württembergische Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen von 25. April 1828 stellte als sogenanntes "Erziehungsgesetz" das gesamte jüdische Gemeindeleben unter eine zentralisierte staatliche Leitung, um die weitgehende juristische Gleichstellung der Juden mit allen anderen Staatsbürgern und Untertanen zu legitimieren. Es gehört zu den sogenannten Judenedikten oder "Emanzipationsgesetzen", die Anfang des 19. Jahrhunderts und im Vormärz in den meisten Ländern des Deutschen Bundes erlassen wurden. Es gilt als entscheidender Schritt in der allmählichen Entwicklung zu einer weitgehenden juristischen Gleichstellung und zur sozialen und kulturellen Assimilation der Juden in Württemberg. Das Gesetz erreichte jedoch noch keine volle juristische Gleichstellung der Juden und klammerte weiterhin wichtige Fragen der politischen Emanzipation aus, zum Beispiel die Frage nach dem aktiven und passiven Wahlrecht für den Gemeinderat und für das Abgeordnetenhaus in der Zweiständekammer. Der Versuch, die "jüdische Frage" auf dem Wege der aufgeklärt-monarchistischen Erziehung zum württembergischen Staatsbürger zu lösen, scheiterte, weil so die religiös begründete Lebensform der Juden völlig ausgehöhlt, verchristlicht oder säkularisiert wurde, was auf die Kritik von Orthodoxie und Zionismus stieß; andererseits traf die Anpassungsbereitschaft vieler Juden auf einen wachsenden Antisemitismus, der ihre soziale Integration unmöglich machte. Letztlich führte das Assimilationsprojekt also zur Eliminierung des Judentums durch Assimilation, Auswanderung oder Vernichtung. (de)
  • Das württembergische Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen von 25. April 1828 stellte als sogenanntes "Erziehungsgesetz" das gesamte jüdische Gemeindeleben unter eine zentralisierte staatliche Leitung, um die weitgehende juristische Gleichstellung der Juden mit allen anderen Staatsbürgern und Untertanen zu legitimieren. Es gehört zu den sogenannten Judenedikten oder "Emanzipationsgesetzen", die Anfang des 19. Jahrhunderts und im Vormärz in den meisten Ländern des Deutschen Bundes erlassen wurden. Es gilt als entscheidender Schritt in der allmählichen Entwicklung zu einer weitgehenden juristischen Gleichstellung und zur sozialen und kulturellen Assimilation der Juden in Württemberg. Das Gesetz erreichte jedoch noch keine volle juristische Gleichstellung der Juden und klammerte weiterhin wichtige Fragen der politischen Emanzipation aus, zum Beispiel die Frage nach dem aktiven und passiven Wahlrecht für den Gemeinderat und für das Abgeordnetenhaus in der Zweiständekammer. Der Versuch, die "jüdische Frage" auf dem Wege der aufgeklärt-monarchistischen Erziehung zum württembergischen Staatsbürger zu lösen, scheiterte, weil so die religiös begründete Lebensform der Juden völlig ausgehöhlt, verchristlicht oder säkularisiert wurde, was auf die Kritik von Orthodoxie und Zionismus stieß; andererseits traf die Anpassungsbereitschaft vieler Juden auf einen wachsenden Antisemitismus, der ihre soziale Integration unmöglich machte. Letztlich führte das Assimilationsprojekt also zur Eliminierung des Judentums durch Assimilation, Auswanderung oder Vernichtung. (de)
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  • Das württembergische Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen von 25. April 1828 stellte als sogenanntes "Erziehungsgesetz" das gesamte jüdische Gemeindeleben unter eine zentralisierte staatliche Leitung, um die weitgehende juristische Gleichstellung der Juden mit allen anderen Staatsbürgern und Untertanen zu legitimieren. Es gehört zu den sogenannten Judenedikten oder "Emanzipationsgesetzen", die Anfang des 19. Jahrhunderts und im Vormärz in den meisten Ländern des Deutschen Bundes erlassen wurden. Es gilt als entscheidender Schritt in der allmählichen Entwicklung zu einer weitgehenden juristischen Gleichstellung und zur sozialen und kulturellen Assimilation der Juden in Württemberg. Das Gesetz erreichte jedoch noch keine volle juristische Gleich (de)
  • Das württembergische Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen von 25. April 1828 stellte als sogenanntes "Erziehungsgesetz" das gesamte jüdische Gemeindeleben unter eine zentralisierte staatliche Leitung, um die weitgehende juristische Gleichstellung der Juden mit allen anderen Staatsbürgern und Untertanen zu legitimieren. Es gehört zu den sogenannten Judenedikten oder "Emanzipationsgesetzen", die Anfang des 19. Jahrhunderts und im Vormärz in den meisten Ländern des Deutschen Bundes erlassen wurden. Es gilt als entscheidender Schritt in der allmählichen Entwicklung zu einer weitgehenden juristischen Gleichstellung und zur sozialen und kulturellen Assimilation der Juden in Württemberg. Das Gesetz erreichte jedoch noch keine volle juristische Gleich (de)
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  • Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen (de)
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