Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine bürgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Pfistern besitzen.

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  • Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine bürgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Pfistern besitzen. Die Gesellschaft zu Pfistern (lat. pistor) erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Bäcker und Müller. Damals gab es eine Stube zu Niederpfistern und eine zu Oberpfistern (nach der Lage in der Stadt). Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Pfistern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Pfistern. (de)
  • Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine bürgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Pfistern besitzen. Die Gesellschaft zu Pfistern (lat. pistor) erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Bäcker und Müller. Damals gab es eine Stube zu Niederpfistern und eine zu Oberpfistern (nach der Lage in der Stadt). Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Pfistern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Pfistern. (de)
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  • Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt Bern und damit eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine bürgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Pfistern besitzen. (de)
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