Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft.

Property Value
dbo:abstract
  • Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft. Beispiel:Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät, Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (Arbeitsgemeinschaft, Joint-Venture), aber auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften, Musikkapellen etc. Diese sind vielfach sog. Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens. (de)
  • Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft. Beispiel:Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät, Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (Arbeitsgemeinschaft, Joint-Venture), aber auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften, Musikkapellen etc. Diese sind vielfach sog. Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4020591-5
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 112012 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157959405 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft. (de)
  • Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft. (de)
rdfs:label
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) (de)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:type of
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of