Ein Geschworenengericht, altertümlich Schwurgericht, ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Geschworenengericht, altertümlich Schwurgericht, ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. (de)
  • Ein Geschworenengericht, altertümlich Schwurgericht, ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4400407-2
dbo:wikiPageID
  • 247951 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 155404767 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Ein Geschworenengericht, altertümlich Schwurgericht, ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. (de)
  • Ein Geschworenengericht, altertümlich Schwurgericht, ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung (ganz oder zum Teil) beteiligt sind. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. (de)
rdfs:label
  • Geschworenengericht (de)
  • Geschworenengericht (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of