Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. Während der Schaffenszeit von Johann Sebastian Bach in Leipzig wurden vom zweiten bis vierten Adventssonntag sowie an den Sonntagen in der Fastenzeit, also vom ersten Fastensonntag (Invocavit) bis Palmsonntag (Palmarum) – mit Ausnahme des Hochfestes der Verkündigung des Herrn am 25. März – keine umfangreichen Kirchenmusiken (Figural-Musik) aufgeführt.

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  • Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. In diesen Zeiten sollen sich die Christen in ihrer persönlichen Lebensführung durch Fasten und Abstinenz, und ein vertiefteres Gebetsleben auf die Hochfeste (Weihnachten und Ostern) vorbereiten. Auch sollten sich die Gläubigen freiwillig „kleinere Abtötungen“ auferlegen und Almosen geben. In diesen geschlossenen Zeiten durfte nicht getanzt und aufwendig gefeiert werden. So erließ das Bistum Augsburg die Verlautbarung: „Verboten sind in der geschlossenen Zeit öffentliche Lustbarkeiten und Tanzvergnügungen. Auch von privaten Veranstaltungen dieser Art sich zu enthalten, ist Wunsch und Mahnung der Kirche.“ Auch feierliche Eheschließungen und große Feste durften in geschlossenen Zeiten nicht stattfinden, weil allzu großer Festaufwand nicht dem gebotenen Ernst der Zeit entsprechen würde, stille Trauungen konnten dagegen stattfinden. Während der Schaffenszeit von Johann Sebastian Bach in Leipzig wurden vom zweiten bis vierten Adventssonntag sowie an den Sonntagen in der Fastenzeit, also vom ersten Fastensonntag (Invocavit) bis Palmsonntag (Palmarum) – mit Ausnahme des Hochfestes der Verkündigung des Herrn am 25. März – keine umfangreichen Kirchenmusiken (Figural-Musik) aufgeführt. In vielen Kirchengemeinden, Pfarreien und Gemeinschaften gibt es im Advent und der Fastenzeit zusätzliche liturgische Formen der Vorbereitung, indem sich die Gemeinde oder Gruppen von Gläubigen mehrmals wöchentlich oder täglich zu Wortgottesdiensten („Frühschicht“, „Spätschicht“, Nachtgebete, Betstunden, Bußgottesdienste, Fastenandachten und Kreuzwegandachten) versammeln. In der evangelischen Kirche werden in der Passionszeit Passionsandachten gefeiert. Traditionell wird die Passionsgeschichte in jedem Jahr jeweils nach einem der vier Evangelien fortlaufend gelesen. Die Passionsandachten finden meist mittwochs oder freitags als Wochengottesdienste statt. Ob diese Andachten neben der Lesung der Passionsgeschichte auch die Feier des Heiligen Abendmahls einschließen, richtet sich nach örtlichen Traditionen. Seit ca. 1970 hat auch die Tradition der Kreuzwegandacht Eingang in evangelische Gemeinden gefunden, vor allem der ökumenische Kreuzweg der Jugend hat dazu beigetragen. In einigen evangelischen Gemeinden gibt es in Analogie zu den Passionsandachten auch wöchentliche Adventsandachten in den vier Wochen vor dem Christfest. In verschiedenen Kirchen und kirchlichen Einrichtungen werden zudem – der jeweiligen geschlossenen Zeit entsprechende – kirchenmusikalische Veranstaltungen (Adventskonzerte, Passionsmusik) und Aufführungen (Krippenspiel, Passionsspiel) dargeboten. (de)
  • Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. In diesen Zeiten sollen sich die Christen in ihrer persönlichen Lebensführung durch Fasten und Abstinenz, und ein vertiefteres Gebetsleben auf die Hochfeste (Weihnachten und Ostern) vorbereiten. Auch sollten sich die Gläubigen freiwillig „kleinere Abtötungen“ auferlegen und Almosen geben. In diesen geschlossenen Zeiten durfte nicht getanzt und aufwendig gefeiert werden. So erließ das Bistum Augsburg die Verlautbarung: „Verboten sind in der geschlossenen Zeit öffentliche Lustbarkeiten und Tanzvergnügungen. Auch von privaten Veranstaltungen dieser Art sich zu enthalten, ist Wunsch und Mahnung der Kirche.“ Auch feierliche Eheschließungen und große Feste durften in geschlossenen Zeiten nicht stattfinden, weil allzu großer Festaufwand nicht dem gebotenen Ernst der Zeit entsprechen würde, stille Trauungen konnten dagegen stattfinden. Während der Schaffenszeit von Johann Sebastian Bach in Leipzig wurden vom zweiten bis vierten Adventssonntag sowie an den Sonntagen in der Fastenzeit, also vom ersten Fastensonntag (Invocavit) bis Palmsonntag (Palmarum) – mit Ausnahme des Hochfestes der Verkündigung des Herrn am 25. März – keine umfangreichen Kirchenmusiken (Figural-Musik) aufgeführt. In vielen Kirchengemeinden, Pfarreien und Gemeinschaften gibt es im Advent und der Fastenzeit zusätzliche liturgische Formen der Vorbereitung, indem sich die Gemeinde oder Gruppen von Gläubigen mehrmals wöchentlich oder täglich zu Wortgottesdiensten („Frühschicht“, „Spätschicht“, Nachtgebete, Betstunden, Bußgottesdienste, Fastenandachten und Kreuzwegandachten) versammeln. In der evangelischen Kirche werden in der Passionszeit Passionsandachten gefeiert. Traditionell wird die Passionsgeschichte in jedem Jahr jeweils nach einem der vier Evangelien fortlaufend gelesen. Die Passionsandachten finden meist mittwochs oder freitags als Wochengottesdienste statt. Ob diese Andachten neben der Lesung der Passionsgeschichte auch die Feier des Heiligen Abendmahls einschließen, richtet sich nach örtlichen Traditionen. Seit ca. 1970 hat auch die Tradition der Kreuzwegandacht Eingang in evangelische Gemeinden gefunden, vor allem der ökumenische Kreuzweg der Jugend hat dazu beigetragen. In einigen evangelischen Gemeinden gibt es in Analogie zu den Passionsandachten auch wöchentliche Adventsandachten in den vier Wochen vor dem Christfest. In verschiedenen Kirchen und kirchlichen Einrichtungen werden zudem – der jeweiligen geschlossenen Zeit entsprechende – kirchenmusikalische Veranstaltungen (Adventskonzerte, Passionsmusik) und Aufführungen (Krippenspiel, Passionsspiel) dargeboten. (de)
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  • Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. Während der Schaffenszeit von Johann Sebastian Bach in Leipzig wurden vom zweiten bis vierten Adventssonntag sowie an den Sonntagen in der Fastenzeit, also vom ersten Fastensonntag (Invocavit) bis Palmsonntag (Palmarum) – mit Ausnahme des Hochfestes der Verkündigung des Herrn am 25. März – keine umfangreichen Kirchenmusiken (Figural-Musik) aufgeführt. (de)
  • Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. Während der Schaffenszeit von Johann Sebastian Bach in Leipzig wurden vom zweiten bis vierten Adventssonntag sowie an den Sonntagen in der Fastenzeit, also vom ersten Fastensonntag (Invocavit) bis Palmsonntag (Palmarum) – mit Ausnahme des Hochfestes der Verkündigung des Herrn am 25. März – keine umfangreichen Kirchenmusiken (Figural-Musik) aufgeführt. (de)
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  • Geschlossene Zeit (de)
  • Geschlossene Zeit (de)
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