Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland die Einrichtung, den Aufbau, die Zuständigkeit und die Koordination unter den Gerichten im Einzelnen. Mit Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 wurde das deutsche Partikularrecht auch und im Besonderen in der Gerichtsverfassung aufgehoben. Dabei blieb die Gerichtsverfassung in den folgenden Jahrzehnten wenig Änderungen unterworfen.

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  • Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland die Einrichtung, den Aufbau, die Zuständigkeit und die Koordination unter den Gerichten im Einzelnen. Mit Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 wurde das deutsche Partikularrecht auch und im Besonderen in der Gerichtsverfassung aufgehoben. Dabei blieb die Gerichtsverfassung in den folgenden Jahrzehnten wenig Änderungen unterworfen. Das Gerichtsverfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist eine verstreut geregelte Rechtsmaterie. Eine gewisse Konzentration ist allein im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die ordentliche Gerichtsbarkeit (streitige Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) umgesetzt worden. Die übrigen Vorschriften der Gerichtsverfassung finden sich in der Regel in den einzelnen Prozessordnungen, die auch auf das GVG verweisen. (de)
  • Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland die Einrichtung, den Aufbau, die Zuständigkeit und die Koordination unter den Gerichten im Einzelnen. Mit Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 wurde das deutsche Partikularrecht auch und im Besonderen in der Gerichtsverfassung aufgehoben. Dabei blieb die Gerichtsverfassung in den folgenden Jahrzehnten wenig Änderungen unterworfen. Das Gerichtsverfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist eine verstreut geregelte Rechtsmaterie. Eine gewisse Konzentration ist allein im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die ordentliche Gerichtsbarkeit (streitige Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) umgesetzt worden. Die übrigen Vorschriften der Gerichtsverfassung finden sich in der Regel in den einzelnen Prozessordnungen, die auch auf das GVG verweisen. (de)
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  • Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland die Einrichtung, den Aufbau, die Zuständigkeit und die Koordination unter den Gerichten im Einzelnen. Mit Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 wurde das deutsche Partikularrecht auch und im Besonderen in der Gerichtsverfassung aufgehoben. Dabei blieb die Gerichtsverfassung in den folgenden Jahrzehnten wenig Änderungen unterworfen. (de)
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  • Gerichtsverfassungsrecht (de)
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