Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers. Gerichtsträger sind * in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte), * in Österreich: in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Höchstgerichten nur der Bund, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund und Länder, * in der Schweiz: Bund (Bundesgericht) und Kantone (Kantonalgerichte). Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen.

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  • Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers. Gerichtsträger sind * in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte), * in Österreich: in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Höchstgerichten nur der Bund, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund und Länder, * in der Schweiz: Bund (Bundesgericht) und Kantone (Kantonalgerichte). Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen. (de)
  • Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers. Gerichtsträger sind * in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte), * in Österreich: in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Höchstgerichten nur der Bund, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund und Länder, * in der Schweiz: Bund (Bundesgericht) und Kantone (Kantonalgerichte). Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen. (de)
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  • Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers. Gerichtsträger sind * in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte), * in Österreich: in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Höchstgerichten nur der Bund, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund und Länder, * in der Schweiz: Bund (Bundesgericht) und Kantone (Kantonalgerichte). Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen. (de)
  • Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers. Gerichtsträger sind * in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte), * in Österreich: in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Höchstgerichten nur der Bund, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund und Länder, * in der Schweiz: Bund (Bundesgericht) und Kantone (Kantonalgerichte). Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen. (de)
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  • Gerichtsträger (de)
  • Gerichtsträger (de)
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