Der Gerichtsbezirk Montafon ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Montafon im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich im Hauptort des Montafons, der Marktgemeinde Schruns. Somit ist der Gerichtsbezirk Montafon einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Bludenz und einer von sechs Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch.

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  • Der Gerichtsbezirk Montafon ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Montafon im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich im Hauptort des Montafons, der Marktgemeinde Schruns. Somit ist der Gerichtsbezirk Montafon einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Bludenz und einer von sechs Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch. Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Montafon wurde darin in Paragraph 6 festgelegt. Am 25. September 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter bekannt, dass das Bezirksgericht Montafon und damit der Gerichtsbezirk zum 1. Jänner 2017 aufgelöst werden soll. Die Zuständigkeit geht daher mit 2017 auf das Bezirksgericht Bludenz über, die Gemeinden des Gerichtsbezirks Montafon werden dann Teil des Gerichtsbezirks Bludenz. In den Jahren zuvor waren diese Pläne bereits mehrfach gefasst und aufgrund des anhaltenden Widerstands der Vorarlberger Landesregierung verworfen worden.[veraltet] (de)
  • Der Gerichtsbezirk Montafon ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Montafon im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich im Hauptort des Montafons, der Marktgemeinde Schruns. Somit ist der Gerichtsbezirk Montafon einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Bludenz und einer von sechs Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch. Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Montafon wurde darin in Paragraph 6 festgelegt. Am 25. September 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter bekannt, dass das Bezirksgericht Montafon und damit der Gerichtsbezirk zum 1. Jänner 2017 aufgelöst werden soll. Die Zuständigkeit geht daher mit 2017 auf das Bezirksgericht Bludenz über, die Gemeinden des Gerichtsbezirks Montafon werden dann Teil des Gerichtsbezirks Bludenz. In den Jahren zuvor waren diese Pläne bereits mehrfach gefasst und aufgrund des anhaltenden Widerstands der Vorarlberger Landesregierung verworfen worden.[veraltet] (de)
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  • Der Gerichtsbezirk Montafon ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Montafon im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich im Hauptort des Montafons, der Marktgemeinde Schruns. Somit ist der Gerichtsbezirk Montafon einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Bludenz und einer von sechs Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch. (de)
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  • Gerichtsbezirk Montafon (de)
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