Als gerechter Preis (lateinisch iustum pretium) wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Wert beim Austausch von Gütern bezeichnet. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht.

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  • Als gerechter Preis (lateinisch iustum pretium) wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Wert beim Austausch von Gütern bezeichnet. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht. Geht man vom Prinzip der Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) aus, steht die Frage der Äquivalenz im Vordergrund. Gerecht sind Preise, wenn sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Der Käufer muss alle Sachinformationen zum erworbenen Gut haben und es darf keine Verzerrungen durch das Ausnutzen besonderer Konstellationen, zum Beispiel überhöhte Wasserpreise bei Dürre, vorliegen. Tauschgerechtigkeit orientiert sich am Leistungsprinzip. Dem voraus geht das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), das sich an den Bedürfnissen orientiert. Danach sind Preise ungerecht, die einem Teil der Gesellschaft nicht zumindest eine angemessene Grundversorgung gewährleisten. Aus juristischer Sicht sind ungerechte Preise, die sittenwidrig sind, verboten. Hierzu zählt insbesondere der Wucher, also ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Notlage. (de)
  • Als gerechter Preis (lateinisch iustum pretium) wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Wert beim Austausch von Gütern bezeichnet. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht. Geht man vom Prinzip der Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) aus, steht die Frage der Äquivalenz im Vordergrund. Gerecht sind Preise, wenn sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Der Käufer muss alle Sachinformationen zum erworbenen Gut haben und es darf keine Verzerrungen durch das Ausnutzen besonderer Konstellationen, zum Beispiel überhöhte Wasserpreise bei Dürre, vorliegen. Tauschgerechtigkeit orientiert sich am Leistungsprinzip. Dem voraus geht das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), das sich an den Bedürfnissen orientiert. Danach sind Preise ungerecht, die einem Teil der Gesellschaft nicht zumindest eine angemessene Grundversorgung gewährleisten. Aus juristischer Sicht sind ungerechte Preise, die sittenwidrig sind, verboten. Hierzu zählt insbesondere der Wucher, also ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Notlage. (de)
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  • Soziologisch gesehen bezog sich die Semantik des 'gerechten Preises' mithin auf moralische Vorgaben, damit auf das Gesellschaftssystem im ganzen, also auf allgemeine Bedingungen menschlichen Zusammenlebens und im besonderen auf Schichtung. Sie richtete sich gegen rein individuelles Gewinnstreben unter Ausnutzung aller sich anbietenden Möglichkeiten. Die Semantik 'gerechter Preis' ist mithin zu lesen vor dem Hintergrund der Differenz von Gemeinwohl und Eigensucht.
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  • Als gerechter Preis (lateinisch iustum pretium) wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Wert beim Austausch von Gütern bezeichnet. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht. (de)
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