Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO), ehemals Betriebswirt HWK, davor Betriebswirt des Handwerks) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten.

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  • Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO), ehemals Betriebswirt HWK, davor Betriebswirt des Handwerks) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die bisherigen Kammerregelungen nach § 42a HwO werden somit durch die bundeseinheitliche Rechtsverordnung nach § 42 HwO ersetzt. Die Vorbereitungslehrgänge werden von den jeweiligen Akademien des Handwerks der Handwerkskammern durchgeführt. (de)
  • Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO), ehemals Betriebswirt HWK, davor Betriebswirt des Handwerks) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die bisherigen Kammerregelungen nach § 42a HwO werden somit durch die bundeseinheitliche Rechtsverordnung nach § 42 HwO ersetzt. Die Vorbereitungslehrgänge werden von den jeweiligen Akademien des Handwerks der Handwerkskammern durchgeführt. (de)
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  • Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO), ehemals Betriebswirt HWK, davor Betriebswirt des Handwerks) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. (de)
  • Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO), ehemals Betriebswirt HWK, davor Betriebswirt des Handwerks) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. (de)
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