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- Generaldirektor (auch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind. Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung mehr. Dort werden die Unternehmensleiter entweder generisch als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder konkreter z. B. als „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert. Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalintendant“ oder „Hauptgeschäftsführer“ aufgrund der konkreten Organisationsform nicht anwendbar sind. (de)
- Generaldirektor (auch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind. Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung mehr. Dort werden die Unternehmensleiter entweder generisch als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder konkreter z. B. als „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert. Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalintendant“ oder „Hauptgeschäftsführer“ aufgrund der konkreten Organisationsform nicht anwendbar sind. (de)
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- Generaldirektor (auch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind. Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung mehr. Dort werden die Unternehmensleiter entweder generisch als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder konkreter z. B. als „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert. Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalint (de)
- Generaldirektor (auch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind. Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung mehr. Dort werden die Unternehmensleiter entweder generisch als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder konkreter z. B. als „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert. Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalint (de)
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