Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten die gleichen Grundsätze wie für das gVV, jedoch gelten etwas andere Rechtsgrundlagen und es regelt den Versand von Waren insbesondere zwischen der EG und den EFTA-Staaten.

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  • Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten die gleichen Grundsätze wie für das gVV, jedoch gelten etwas andere Rechtsgrundlagen und es regelt den Versand von Waren insbesondere zwischen der EG und den EFTA-Staaten. Beide Verfahren sind Zollrechtliche Versandverfahren. (de)
  • Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten die gleichen Grundsätze wie für das gVV, jedoch gelten etwas andere Rechtsgrundlagen und es regelt den Versand von Waren insbesondere zwischen der EG und den EFTA-Staaten. Beide Verfahren sind Zollrechtliche Versandverfahren. (de)
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  • Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten die gleichen Grundsätze wie für das gVV, jedoch gelten etwas andere Rechtsgrundlagen und es regelt den Versand von Waren insbesondere zwischen der EG und den EFTA-Staaten. (de)
  • Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten die gleichen Grundsätze wie für das gVV, jedoch gelten etwas andere Rechtsgrundlagen und es regelt den Versand von Waren insbesondere zwischen der EG und den EFTA-Staaten. (de)
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  • Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren (de)
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