Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten.

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  • Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten. Ökonomische Grundlage der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die Tragik der Allmende: Fischbestände sind ein Allmendegut. Individuell rational handelnde Akteure (Fischer) versuchen, so effektiv wie möglich soviel Fisch wie möglich zu fangen. Praktisch führt dies bei technischer Entwicklung zu einem starken Rückgang der Fischbestände und zu Überkapazitäten in der Fischfangflotte, da der Aufwand, ausreichend Fisch zu fangen, bei rückgängigen Beständen immer weiter wächst und betrieben wird. Politische Grundlage war die in den 1970ern einsetzende Ausweitung nationaler Ausschließliche Wirtschaftszonen auf die 200-Meilen-Zone, die zu starken Spannungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft führte, da viele europäische Fischer so von ihren traditionellen Fischfanggebieten ausgeschlossen wurden. 2004 lag das Budget der Gemeinsamen Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Die Gemeinsame Fischereipolitik soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Fischern der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Überfischung der Meere verhindern. Während die Fangquoten der Marktregulierung und dem Umweltschutz dienen, sollen die Zahlungen die geringere Wettbewerbsfähigkeit der Empfängerländer auf dem gemeinsamen Markt ausgleichen. Mittlerweile sollen die Zahlungen auch umweltgerechtere Techniken subventionieren. In regelmäßigen Abständen werden sie sowohl von Wissenschaftlern, die Überfischung befürchten, als auch von den Fischern selber kritisiert. Der Vertrag von Amsterdam behandelt die Gemeinsame Fischereipolitik genau gleich wie die Gemeinsame Agrarpolitik. Die vorgeschlagene Europäische Verfassung sieht die Gemeinsame Fischereipolitik als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU „exklusive Kompetenzen“ zugebilligt werden. Formal stände sie damit außerhalb der Jurisdiktion einzelner Mitgliedstaaten, auch wenn die Entscheidung weiterhin vor allem im Rat der Europäischen Union getroffen würden. (de)
  • Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten. Ökonomische Grundlage der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die Tragik der Allmende: Fischbestände sind ein Allmendegut. Individuell rational handelnde Akteure (Fischer) versuchen, so effektiv wie möglich soviel Fisch wie möglich zu fangen. Praktisch führt dies bei technischer Entwicklung zu einem starken Rückgang der Fischbestände und zu Überkapazitäten in der Fischfangflotte, da der Aufwand, ausreichend Fisch zu fangen, bei rückgängigen Beständen immer weiter wächst und betrieben wird. Politische Grundlage war die in den 1970ern einsetzende Ausweitung nationaler Ausschließliche Wirtschaftszonen auf die 200-Meilen-Zone, die zu starken Spannungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft führte, da viele europäische Fischer so von ihren traditionellen Fischfanggebieten ausgeschlossen wurden. 2004 lag das Budget der Gemeinsamen Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Die Gemeinsame Fischereipolitik soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Fischern der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Überfischung der Meere verhindern. Während die Fangquoten der Marktregulierung und dem Umweltschutz dienen, sollen die Zahlungen die geringere Wettbewerbsfähigkeit der Empfängerländer auf dem gemeinsamen Markt ausgleichen. Mittlerweile sollen die Zahlungen auch umweltgerechtere Techniken subventionieren. In regelmäßigen Abständen werden sie sowohl von Wissenschaftlern, die Überfischung befürchten, als auch von den Fischern selber kritisiert. Der Vertrag von Amsterdam behandelt die Gemeinsame Fischereipolitik genau gleich wie die Gemeinsame Agrarpolitik. Die vorgeschlagene Europäische Verfassung sieht die Gemeinsame Fischereipolitik als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU „exklusive Kompetenzen“ zugebilligt werden. Formal stände sie damit außerhalb der Jurisdiktion einzelner Mitgliedstaaten, auch wenn die Entscheidung weiterhin vor allem im Rat der Europäischen Union getroffen würden. (de)
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  • Gemeinsame Fischereipolitik (de)
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