Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft einigten sich mit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 auf die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftspolitik, die 1962 in Kraft trat.

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  • Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft einigten sich mit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 auf die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftspolitik, die 1962 in Kraft trat. Die GAP unterstützte Landwirte ursprünglich über Preisgarantien für ihre Erzeugnisse. Produkte, die für den garantierten Preis (Interventionspreis) nicht abgesetzt werden konnten, wurden von staatlichen Stellen aufgekauft. In den 1990er Jahren wurde die GAP liberalisiert. Preisgarantien wurden gesenkt und Schritt für Schritt durch produktionsunabhängige Direktbeihilfen an landwirtschaftliche Höfe ersetzt. Die GAP beruht heute auf zwei „Säulen“. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an Landwirte sowie die gemeinsamen Marktordnungen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die zweite Säule ergänzt die GAP seit 1999 und zielt auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förder-Leitlinien der GAP werden in der Regel alle sieben Jahre beschlossen und richten sich nach den mehrjährigen Haushaltsplänen der EU. Von 2014 bis 2020 sind 312,7 Mrd. EUR (29 %) für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen (Säule 1) geplant sowie 95,6 Mrd. EUR (9 %) für die Entwicklung des ländlichen Raums (Säule 2). 1984 wurden für die gesamte GAP etwa 70 % des EU-Haushalts aufgewendet. (de)
  • Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft einigten sich mit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 auf die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftspolitik, die 1962 in Kraft trat. Die GAP unterstützte Landwirte ursprünglich über Preisgarantien für ihre Erzeugnisse. Produkte, die für den garantierten Preis (Interventionspreis) nicht abgesetzt werden konnten, wurden von staatlichen Stellen aufgekauft. In den 1990er Jahren wurde die GAP liberalisiert. Preisgarantien wurden gesenkt und Schritt für Schritt durch produktionsunabhängige Direktbeihilfen an landwirtschaftliche Höfe ersetzt. Die GAP beruht heute auf zwei „Säulen“. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an Landwirte sowie die gemeinsamen Marktordnungen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die zweite Säule ergänzt die GAP seit 1999 und zielt auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förder-Leitlinien der GAP werden in der Regel alle sieben Jahre beschlossen und richten sich nach den mehrjährigen Haushaltsplänen der EU. Von 2014 bis 2020 sind 312,7 Mrd. EUR (29 %) für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen (Säule 1) geplant sowie 95,6 Mrd. EUR (9 %) für die Entwicklung des ländlichen Raums (Säule 2). 1984 wurden für die gesamte GAP etwa 70 % des EU-Haushalts aufgewendet. (de)
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  • Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft einigten sich mit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 auf die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftspolitik, die 1962 in Kraft trat. (de)
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  • Gemeinsame Agrarpolitik (de)
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