Durch das Gemeinderecht, oft auch als "Pfarrrecht" bezeichnet, wurde in Pfronten die Teilhabe einzelner Bürger am Besitz der gesamten Pfarrgemeinde geregelt. Mit einem Gemeinderecht verbunden war auch ein Anteil am gemeinsamen Besitz eines Ortsteils ("Ortsrecht").

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  • Durch das Gemeinderecht, oft auch als "Pfarrrecht" bezeichnet, wurde in Pfronten die Teilhabe einzelner Bürger am Besitz der gesamten Pfarrgemeinde geregelt. Mit einem Gemeinderecht verbunden war auch ein Anteil am gemeinsamen Besitz eines Ortsteils ("Ortsrecht"). (de)
  • Durch das Gemeinderecht, oft auch als "Pfarrrecht" bezeichnet, wurde in Pfronten die Teilhabe einzelner Bürger am Besitz der gesamten Pfarrgemeinde geregelt. Mit einem Gemeinderecht verbunden war auch ein Anteil am gemeinsamen Besitz eines Ortsteils ("Ortsrecht"). (de)
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  • Durch das Gemeinderecht, oft auch als "Pfarrrecht" bezeichnet, wurde in Pfronten die Teilhabe einzelner Bürger am Besitz der gesamten Pfarrgemeinde geregelt. Mit einem Gemeinderecht verbunden war auch ein Anteil am gemeinsamen Besitz eines Ortsteils ("Ortsrecht"). (de)
  • Durch das Gemeinderecht, oft auch als "Pfarrrecht" bezeichnet, wurde in Pfronten die Teilhabe einzelner Bürger am Besitz der gesamten Pfarrgemeinde geregelt. Mit einem Gemeinderecht verbunden war auch ein Anteil am gemeinsamen Besitz eines Ortsteils ("Ortsrecht"). (de)
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  • Gemeinderecht (Pfronten) (de)
  • Gemeinderecht (Pfronten) (de)
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