Geldauflagenmarketing bezeichnet das Bemühen gemeinnützig anerkannter Organisationen, sich bei Richtern und Staatsanwälten um die Zuweisung von Geldauflagen nach § 153a StPO zu bewerben. Umgangssprachlich wird häufig auch von Bußgeldmarketing oder Bußgeldfundraising gesprochen.

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  • Geldauflagenmarketing bezeichnet das Bemühen gemeinnützig anerkannter Organisationen, sich bei Richtern und Staatsanwälten um die Zuweisung von Geldauflagen nach § 153a StPO zu bewerben. Umgangssprachlich wird häufig auch von Bußgeldmarketing oder Bußgeldfundraising gesprochen. (de)
  • Geldauflagenmarketing bezeichnet das Bemühen gemeinnützig anerkannter Organisationen, sich bei Richtern und Staatsanwälten um die Zuweisung von Geldauflagen nach § 153a StPO zu bewerben. Umgangssprachlich wird häufig auch von Bußgeldmarketing oder Bußgeldfundraising gesprochen. (de)
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  • Geldauflagenmarketing bezeichnet das Bemühen gemeinnützig anerkannter Organisationen, sich bei Richtern und Staatsanwälten um die Zuweisung von Geldauflagen nach § 153a StPO zu bewerben. Umgangssprachlich wird häufig auch von Bußgeldmarketing oder Bußgeldfundraising gesprochen. (de)
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  • Geldauflagenmarketing (de)
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